In diesen Urlaubsländern gilt Maskenpflicht

27.07.2020

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Sie sind wohl das sichtbarste Symbol der Corona-Pandemie: Gesichtsmasken. Wer meint, er könne mit einem Urlaub der Pflicht zum Maskentragen entgehen, irrt zumindest in bestimmten Ländern. Ein Verstoß kann zum Teil teuer werden. Die ARAG-Experten informieren über Regelungen in einigen beliebten Urlaubsländern.

Eines der ersten europäischen Länder, das eine Maskenpflicht einführte, war Österreich. Weil die Neuinfektionszahlen seit Ende April deutlich unter dem Niveau der Vorwochen lag, wurde die Maskenpflicht teilweise aufgehoben und ein Mund-Nasen-Schutz musste nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Apotheken getragen werden. Aufgrund wieder steigender Zahlen ist der Schutz nun auch wieder in Geschäften, Post- und Bankfilialen vorgeschrieben. Die Regelung gilt auch für sonstige Orte, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Ähnlich ist die Situation in Frankreich, wo die Maskenpflicht zum Teil gelockert wurde. Statt nur in Bus und Bahn muss der Mund-Nasen-Schutz nun auch wieder in Geschäften und Banken getragen werden sowie in Restaurants und Kinos, sobald man nicht mehr am Platz sitzt.

Auch Frankreichs nördlicher Nachbar Belgien hat die Maskenpflicht aufgrund steigender Fallzahlen verschärft: So muss seit 25. Juli auch auf Märkten, Jahrmärkten, in Einkaufsstraßen und öffentlichen Gebäuden sowie in Restaurants und Cafés ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Bereits zuvor galt die Pflicht hierzu beim Einkaufen, in Museen, Kinos und Theatern.

Pflichtverletzungen können teuer werden

Spanienurlauber müssen beachten, in welcher autonomen Gemeinschaft sie sich aktuell befinden: So sind in Katalonien, Andalusien und auf den Balearen gilt eine verschärfte, generelle Maskenpflicht. Dort muss die Mund-Nasen-Bedeckung an allen öffentlichen Orten und damit auch im Freien getragen werden. Wer sich nicht daran hält, muss bis zu 100 Euro Strafe bezahlen. Im gesamten Land gilt eine Maskenpflicht für öffentliche Verkehrsmittel sowie alle öffentliche Orte, an denen ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

Auch in Großbritannien unterschied sich die Maskenpflicht je nachdem, wo man sich gerade aufhält: Nachdem diese in England und Wales zwischenzeitlich nur auf Geschäfte beschränkt war, wurde sie in den beiden Landesteilen nun auch wieder für den öffentlichen Nahverkehr eingeführt. Bereits seit 10. Juli war die Pflicht zum Mund-Nasen-Schutz in Schottland zwingend vorgeschrieben. Wer sich nicht daran hält, muss mit Geldbußen von ca. 100 Euro rechnen.

Osteuropa kehrt zur Pflicht zurück

Ebenfalls eine Rückkehr zur Maskenpflicht gibt es in Bulgarien, wo laut Auswärtigem Amt die Corona bedingte epidemische Ausnahmesituation bis Ende Juli verlängert wurde. Wegen schnell steigender Corona-Fallzahlen besteht u.a. eine erneute Maskenpflicht bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs, in Apotheken und anderen geschlossenen öffentlichen Räumen wie etwa in Supermärkten, Apotheken oder Kirchen. Auch Kroatien ist Mitte Juli wieder zur Maskenpflicht für Geschäft und Krankenhäuser zurückgekehrt. In Restaurants können Gäste hingegen auf einen Mund-Nasen-Schutz verzichten, dieser muss dort nur vom Personal getragen werden.

In Tschechien gibt es ebenfalls eine Rückkehr zur Maskenpflicht, zumindest in Regionen, in denen es zuletzt mehr Neuinfektionen gegeben hatte. Davon betroffen sind Mährisch-Schlesien und Reichenberg, eine an Sachsen angrenzende Region. Darüber hinaus muss nun wieder in Apotheken und unverändert in der Prager U-Bahn eine Maske getragen werden. (ahu)

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