Happy Birthday Pfandkreditverband
26.11.2020
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In diesem Monat feiert der Zentralverband des deutschen Pfandkreditgewerbes (ZdP) seinen 70. Geburtstag. Zu diesem Zweck hat die Dachorganisation 5 bemerkenswerte Fakten zum Pfandkredit zusammengestellt.
Der ZdP vertritt ca. 150 Pfandkreditbetriebe mit ihren ca. 250 Betriebsstätten in der gesamten Bundesrepublik. „Von unseren Mitgliedern werden jährlich über 500 Millionen Euro an Krediten ausbezahlt. Deutschlands Pfandkreditgewerbe ist damit eine wichtige Säule im deutschen Kreditwesen“, betont Susanne Rothfuss-Wamsler, 1. Vorsitzende des ZdP, den besonderen Stellenwert der Branche. „Unsere Mitglieder sind überwiegend klassische, mittelständische Familienunternehmen, die zum Teil bereits in der 5. Generation geführt werden. Die ältesten Mitgliedsbetriebe wurden in den 70er und 80er Jahren des 19. Jahrhunderts gegründet“, erläutert Rothfuss-Wamsler
In den vergangenen 70 Jahren hat der Dachverband die Modernisierung und Weiterentwicklung der Branche kräftig vorangetrieben. So sind aus den Pfandkredit-Unternehmen längst moderne Finanzdienstleister mit bank- oder juwelierähnlichen Geschäftsräumen geworden. Auch die Kundenstruktur hat sich geändert. So interessieren sich längst nicht nur Privatkunden für Pfandkredite, sondern auch immer mehr Kleinunternehmer, Existenzgründer, das Handwerk und der Mittelstand.
Aus Anlass des Jubiläums hat der ZdP fünf bemerkenswerte Fakten über den Pfandkredite und die Branche zusammengestellt.
- Keiner ist älter
Das Prinzip, Geld gegen Pfand funktioniert schon seit Jahrtausenden. Somit ist die Pfandleihe die älteste Form des besicherten Kredits.
- Bonität ist nebensächlich
Im Gegensatz zu Banken und Sparkassen gehen die Mitgliedsbetriebe des ZdP unbürokratisch vor. So kann jeder unabhängig von der jeweiligen Bonität einen Pfandkredit erhalten. So ist, anders als bei sonstigen Krediten, beim Pfandkredit gesetzlich geregelt, dass dem Pfandleiher für das Darlehen, die Zinsen und Gebühren ausschließlich das Pfand und nicht der Kunde persönlich haftet. Kunden müssen lediglich die die Verfügungsbefugnis sowie einen Ausweis vorlegen.
- Günstiger als Überziehungskredit
In § 10 der Pfandleihverordnung ist geregelt, dass der Zins pro angefangenem Monat lediglich 1 % betragen darf. Damit sind die Zinsen meist niedriger als beim Überziehungskredit und teilweise nicht höher als beim Dispokredit.
- Mehr als nur ein Mittel zur Geldbeschaffung
Die niedrigschwellige Möglichkeit für einen Pfandkredit bedeutet nicht, dass dieser nur von Schuldnern mit geringer Bonität genutzt wird. So lösen mehr als 90 % der Kunden ihr Pfand wieder aus. Oftmals werden mit dem Kredit spontane Urlaube oder teure Weihnachtsgeschenke finanziert. Für manche Kunden steht bei der Nutzung des Pfandkredits der finanzielle Aspekt sogar aus anderen Gründen im Vordergrund: So „parken“ sie bspw. den teuren Familienschmuck während des Urlaubs im Pfandhaus und sparen sich damit die Kosten für ein Schließfach.
- Regulierter als gedacht
Nicht nur die Zinsen und die Gebühren sind gesetzlich geregelt, auch in der Abwicklung gibt es klare gesetzliche Vorgaben. So dürfen nicht ausgelöste Pfandgüter nur durch einen Gerichtsvollzieher oder einen öffentlich bestellten und vereidigten Versteigerer versteigert werden - und zwar innerhalb von 6 Monaten nach Eintritt der Fälligkeit. Wenn bei der Versteigerung mehr erlöst wird als für Kredit, Zinsen und Gebühren angefallen sind, kann der Verpfänder, als der ursprüngliche Eigentümer des Gegenstandes, den Überschuss innerhalb einer bestimmten Frist beim Pfandleiher abholen. Andernfalls muss der Mehrerlös an den Staat abgeführt werden. (ahu)