Hannoversche überarbeitet Berufsunfähigkeitsversicherung

18.09.2024

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Die Hannoverschen Lebensversicherung hat einige Neuerungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung eingeführt. So gibt es jetzt mehr Gestaltungsraum bei der Beitragsdynamik, eine Flexibilisierung der Versicherungsdauer und eine Unterstützung bei der Bewältigung emotionaler Krisen.

Nach dem Tod der Eltern, eines Partners oder gar des eigenen Kindes benötigen Menschen häufig professionelle Hilfe, um ihre Trauer bewältigen zu können. Hierfür hat die Hannoversche Lebensversicherung einen sogenannten Krisen-Airbag in den Tarif Premium-Exklusiv integriert. Bis zu 2.000 Euro erhalten die Versicherten im Fall eines Todes im nahen Umfeld. Dieses Geld hilft bei der Finanzierung einer stationären oder ambulanten privaten Therapie, die den Trauerprozess begleitet. Es kann auch für eine private Sozialberatung oder ein digitales Angebot zur Begleitung des Trauerprozesses genutzt werden.

Neues in der Dynamik-Option

Zudem wurde die Dynamik-Option angepasst. Diese ist ein wichtiger Bestandteil, um den Kaufkraftverlust der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente auszugleichen. Die Hannoversche Lebensversicherung hat etwa die Obergrenze für Erhöhungen während der Vertragslaufzeit deutlich erhöht: Während der Vertragslaufzeit beträgt die Maximalsumme der versicherten Jahresrente nun 120.000 Euro. Ziel der Neuerung ist es, auch für hohe versicherte BU-Renten einen Schutz vor Inflation zu bieten. Auch können ab sofort dynamische Anpassungen bis zum Alter von 60 Jahren erfolgen (vorher 55 Jahre): Jedoch gilt weiterhin, dass in den letzten fünf Versicherungsjahren keine Anpassungen mehr erfolgen dürfen. Ab sofort hat jeder Versicherungsnehmer und jede Versicherungsnehmerin zudem jederzeit die Wahl, die Dynamik auszusetzen. Zuvor war dies nur fünf Mal in Folge möglich.

Gebrochene Versicherungsjahre

Bei vielen Versicherern können nur ganze Jahre versichert werden, so dass sich am Ende der Laufzeit eine Lücke bis zum eigentlichen Rentenbeginn ergibt. Die Hannoversche schließt diese Lücke, in dem sie sogenannte „gebrochene Versicherungsjahre“ einführt, um eine passgenaue Absicherung zu ermöglichen: Unabhängig davon, wann die Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wird, erhalten Kundinnen und Kunden immer ein Vertragsende, das sich an ihrem Geburtstag und dem Endalter orientiert – so entsteht beim Übergang in die Altersrente keine Lücke oder Doppelrente mehr. (mho)

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