Hannoversche LV mit neuer Grundfähigkeitsversicherung

30.12.2024

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Die Hannoversche Lebensversicherung erweitert ihre Produktpalette mit der neuen Grundfähigkeitsversicherung. Das Produkt sichert den Verlust von Alltagstätigkeiten ab. Dazu zählen im Basis-Tarif 18 elementare Fähigkeiten wie beispielsweise Sprechen, Gehen, der Gebrauch eines Armes, die geistige Leistungsfähigkeit sowie eine eigenständige Versorgung.

Einen noch umfangreicheren Schutz erhalten Kunden im Premium-Tarif. Dieser erweitert den Basis-Tarif um die Fähigkeiten Heben und Tragen, Knien und Bücken, Bildschirmtätigkeit, Benutzung der Tastatur, des Smartphones oder Tablets, Fahrradfahren oder Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs. Bei Verlust einer der gelisteten Grundfähigkeiten, beispielsweise durch eine Krankheit oder einen Unfall, wird eine monatliche Rente ausgezahlt. Kinder erhalten bereits ab 6 Jahren einen Versicherungsschutz.

Beide Tarife können optional um die folgenden Bausteine erweitert werden:

Baustein „Schwere Erkrankungen“: Beispielsweise bei Krebserkrankungen oder Einschränkungen der Herz- oder Lungenfunktion leistet die Hannoversche Einmalzahlungen in Höhe einer Jahresrente. Auch wenn die Kinder der versicherten Person schwer erkranken oder durch einen Unfall mehr als zwei Wochen stationär im Krankenhaus behandelt werden müssen, zahlt die Hannoversche eine komplette Jahresrente aus.

Baustein „Bauhandwerk“: Dieser Baustein versichert typische Bauhandwerksfähigkeiten, wie beispielsweise auf Knien arbeiten, über Kopf arbeiten, Benutzung eines Baugerüstes sowie den Arbeitsunfall. Geht eine der bedingungsgemäß versicherten Fähigkeiten verloren, erhält die versicherte Person eine Rentenzahlung.

Baustein „Psyche“: Bei Erschöpfungszuständen oder Konzentrationsverlust bekommen Kunden eine Einmalleistung in Höhe einer Jahresrente. Darüber hinaus gibt es den „Krisen-Airbag“, der beispielsweise als Hilfe zur Trauerbewältigung bis zu 2.000 Euro leistet. Diese Leistungen sind einzigartig im deutschen Lebensversicherungsmarkt.

Baustein „Arbeitsunfähigkeits-Leistung“: Bei einer Krankschreibung für mindestens sechs Monate zahlt die Hannoversche Lebensversicherung eine Rente für maximal 24 Monate. (mho)

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