Hannoversche erneuert Sterbegeldversicherung

11.03.2024

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Die Hannoversche Lebensversicherung AG hat ihre Sterbegeldversicherung überarbeitet und an die Bedürfnisse der Menschen angepasst. Das Höchsteintrittsalter liegt nun bei 80 Jahren, die Beitragszahlungsdauer ist flexibel auswählbar und es ist eine Versicherungssumme bis 25.000 Euro möglich.

Neues Produktangebot

Die Hannoversche unterscheidet zwischen einem Basis-, Plus- und Exklusiv-Tarif. Mit dem Basis-Tarif finden Kunden einen günstigen Einstieg in die Bestattungsvorsorge. Der Plus-Tarif baut auf dem Basis-Tarif auf und bietet Versicherungsschutz für den Preis-Leistungsoptimierer. So bietet der Plus-Tarif unter anderem Mitversicherung von Kindern sowie die zusätzliche Erstattung der Rückholungskosten bei Tod im Ausland. Der Exklusiv-Tarif kombiniert zusätzlich zum Plus-Tarif eine vorgezogene Todesfallleistung bei schwerer Erkrankung und Leistungen bei Pflegebedürftigkeit.

Flexible Wartezeit

Beim Abschluss der Sterbegeldversicherung wird auf Gesundheitsfragen verzichtet, weshalb sie für jeden Menschen unabhängig von Vorerkrankungen abschließbar ist. Dafür können Kunden zu Vertragsbeginn eine Wartezeit vereinbaren, nach der die Versicherungsleistung bei Tod ausgezahlt wird. Innerhalb der festgelegten Wartezeit erfolgt die Auszahlung der Versicherungsleistung nur bei Unfalltod. Andernfalls werden in der Wartezeit die bis dahin eingezahlten Beiträge ausgezahlt. Der Kunde kann für seinen individuellen Absicherungsbedarf eine Wartezeit zwischen 12 und 36 Monaten wählen. Das ist einzigartig im deutschen Lebensversicherungsmarkt.

„Wir bei der Hannoversche Lebensversicherung stellen fest, dass die meisten unserer Kunden beim Abschluss der Sterbegeldversicherung um die 60 Jahre alt sind. Dann wird vielen Menschen auch das erste Mal klar, wie hoch die Kosten sein können, die bei einer Beerdigung anfallen“, sagt Vorstandssprecher Frank Hilbert. Hinzu kommt, dass im Jahr 2004 das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen abgeschafft wurde. „Doch leider ist vielen Menschen nicht bewusst, dass es keinen staatlichen Zuschuss mehr gibt.“ Seitdem müssen Angehörige die Kosten für die Bestattung eines nahen Verwandten selbst tragen beziehungsweise muss jeder für den eigenen Todesfall selbständig vorsorgen. (mho)