Haftung von Honorar-Anlageberatern
03.08.2014
MAST - Fotolia.com
Am 01.08.2014 ist das Honorar-Anlageberatergesetz in Kraft getreten. Jetzt gibt es das erste Haftungsdach.
(fw/hwt) Der Infrastrukturdienstleister für Honorarberatung VDH GmbH und der Luxemburger Vermögensverwalter Baumann & Partners S.A. haben für die aufsichtsrechtlich einwandfreie Erbringung der Dienstleistung „Honorar-Anlageberatung" eine strategische Partnerschaft vereinbart. Wer nämlich seit dem 1. August als Honorarberater tätig sein möchte, um unabhängig über sämtliche Finanzinstrumente beraten zu können, muss entweder selbst als KWG-32 Institut in das Honorar-Anlageberaterregister eingetragen sein oder ein Haftungsdach mit der Erlaubnis zur Erbringung der Honorar-Anlageberatung nutzen. Für die Honorar-Finanzanlageberatung, deren Inhalt sich auf die Beratung zu Investmentfonds beschränkt, reicht eine Erlaubnis nach §34h Gewerbeordnung aus. Um die erforderliche organisatorische, funktionale und personelle Trennung nach außen klar zu kommunizieren, wird Baumann & Partners die Honorar-Anlageberatung exklusiv unter der geschützten Marke HonorarberaterVDH® anbieten, deren Nutzung die VDH GmbH zu diesem Zweck übertragen hat. Den angeschlossenen Beratern wird damit eine Positionierung als Honorar-Anlageberater ermöglicht. Sämtliche Funktionalitäten, die für eine reinrassige Honorar-Anlageberatung erforderlich sind, werden zur Verfügung gestellt. Dazu zählen die gesamte MiFID-konforme Beratungstechnologie, ein automatisiertes Honorarabrechnungs- und Kickbackerstattungssystem sowie mehrere Depotbanken mit Konditionen nach dem Netto-Prinzip.
Informationen zu den Möglichkeiten und Inhalten einer Kooperation unter der Marke HonorarberaterVDH® werden in den kommenden Wochen bei Veranstaltungen wie beispielsweise der Honorarberater-Konferenz, den Wissensworkshops und dem Kompaktstudium angeboten. Termine hierzu sind auf der Webseite des VDH (vdh24.de) eingestellt.