Haftung auf der Baustelle

04.06.2014

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„Betreten der Baustelle verboten – Eltern haften für ihre Kinder!". Dieses Schild ist an den meisten Baustellenzäunen zu finden. Doch so manches Kleinkind wird sich von dem Hinweis nicht abschrecken lassen. Zu beachten ist, dass die Verantwortung für die Baustelle beim Bauherrn liegt.

(fw/ah) Ereignet sich auf der Baustelle ein Unfall, trägt er die finanziellen Folgen. Das kann teuer werden, gehen doch gerade Personenschäden oft in die Millionenhöhe. Umso wichtiger sei der Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung, raten die Experten von Dr. Klein.

Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung prüft in diesem Fall, ob die Ansprüche des Geschädigten berechtigt sind und übernimmt – sollte der Bauherr seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen sein – die Zahlung der Forderung.

Besonders wichtig ist deshalb die Auswahl der Versicherungssumme. Da Personenschäden oft sehr hohe Kosten verursachen, sollte die Deckungssumme mindestens drei Millionen Euro betragen. Gibt es ein Nachbargrundstück, sollten möglichst auch Schäden an diesem mit in den Versicherungsvertrag aufgenommen werden.

Die Versicherung wird für die Dauer des Bauvorhabens abgeschlossen, in der Regel jedoch für maximal 24 Monate.

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