Habona Einzelhandelsfonds 04 mit KAGB-Vertriebserlaubnis
06.01.2015
alexmillos - Fotolia.com
Der geschlossene inländische Publikums-AIF Habona Deutsche Einzelhandelsimmobilien Fonds 04 wurde am Jahresende 2014 von der BaFin zum Vertrieb zugelassen.
(fw/ah) Der von der Habona Invest GmbH im Jahr 2013 nach dem Vermögensanlagengesetz aufgelegte und bis Juli 2014 unter Ausnutzung der Übergangsbestimmungen des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) vertriebene Fonds steht damit ab sofort wieder zur Zeichnung zur Verfügung. Die HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH wurde als Service-KVG beauftragt. Als Verwahrstelle des Fonds wurde Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA bestellt.
Zudem wurde das Eigenkapitalplatzierungsvolumen auf 40 Mio. Euro erhöht und der Platzierungszeitraum des Fonds bis zum 30.06.2015 verlängert. Aktuell ist der AIF bereits zu ca. 50% platziert.
Noch vor dem Jahreswechsel hat der Habona-AIF zwei weitere Immobilien mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von ca. 8,5 Mio. Euro erworben. Zum einen handelt es sich dabei um ein Ende 2013 errichtetes Nahversorgungszentrum in NRW mit einer Mietfläche von 3.070 m² und REWE als Ankermieter. Zum anderen wurde ein in 2015 neu zu errichtender Norma-Discountermarkt mit einer Gesamtmietfläche von 1.535 m² in Rehau (Bayern) als Forward-Deal erworben. Damit umfasst das von Habona gemanagte Immobilienportfolio des AIF bereits 16 Einzelhandelsimmobilien mit einem investierten Kapital von ca. 50 Mio. Euro.