Gothaer: Nachwuchs bei Unfallpolicen rechtzeitig absichern
28.08.2013
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Ende der Ferienzeit bedeutet auch Schulzeit beziehungsweise Einschulung. Um dafür richtig gewappnet zu sein, bedarf es eines geeigneten Unfallschutzes.
(fw/ah) Ob zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln – unsere Kleinen sind für Bus-, Auto- und Motorradfahrer oft schlecht zu sehen und der Weg durch den Straßenverkehr teilweise unübersichtlich.
Schulkinder sind während des Unterrichts, in den Pausen und auf dem Schulweg gesetzlich gegen Unfälle versichert. Wenn sie aber vom Schulweg abweichen oder das Schulgelände unerlaubt verlassen, verlieren sie ihren gesetzlichen Unfallschutz. Auch in der Freizeit sind sie nicht versichert. Da Kinder erst Schritt für Schritt lernen, Situationen richtig einzuschätzen, ist keines vor Unfällen gefeit. Unfallfolgen können hohe Kosten verursachen und lebenslange Behinderung und Pflege bedeuten. Eine private Unfallversicherung kann dann wenigstens die finanziellen Folgen mildern.
Kinder können über einen eigenen Vertrag versichert oder in den privaten Unfallversicherungsvertrag der Eltern eingeschlossen werden. Bei der Gothaer können die Eltern ihr Kinder beispielsweise über die sogenannte Kinder-Rente versichern. Sie umfasst die lebenslange Zahlung der vereinbarten Rente ab einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent.