Geht doch

29.08.2022

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Dennoch sieht bAV-Experte Dr. Heiniz weiteren Handlungsbedarf: „Die bAV bietet eine sehr effektive Infrastruktur für das Altersvorsorgesparen – aber noch wird sie längst nicht von allen Unternehmen und allen Mitarbeitenden genutzt.“ Auch die Finanzierungsbasis der bAV müsse verbreitert werden: „Das Versorgungsniveau der arbeitgeberfinanzierten bAV reicht kaum aus, um die sinkende Tendenz der gesetzlichen Rente allein in den letzten 15 Jahren auszugleichen. Hierfür müsste die Dotierung der bAV mehr als verdoppelt werden.“ Diese Summe könnten die Unternehmen allerdings nicht allein tragen, so der bAV-Experte. Seiner Einschätzung nach sollte daher auch die Eigenvorsorge der Mitarbeiter ausgebaut werden. „Sinnvoll hierfür wären so genannte Opting-out-Pläne, in denen alle Mitarbeiter automatisch einen Teil ihres Gehalts für die bAV sparen. Wer das nicht möchte, kann diese Option abwählen. Studien zeigen aber, dass die meisten Mitarbeiter sehr zufrieden damit sind, wenn ihr Unternehmen ihnen den Aufwand abnimmt, sich selbst für das Altersvorsorgesparen anzumelden“, sagt Dr. Heiniz.

Hürde Verwaltungsaufwand

Gleichzeitig gibt es gute Nachrichten. Einer Studie der DCS Deutsche Clearing-Stelle GmbH zufolge ist der Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) seit Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) im Jahr 2018 im Schnitt um 58 % gestiegen. Zudem leisten auch 25 % der Arbeitnehmer freiwillig einen höheren Eigenanteil. Damit wird deutlich, dass die Ziele erreicht werden, die der Gesetzgeber mit der Gesetzesnovelle verbindet. Gleichzeitig hat die Gesetzesnovelle offenbar auch zu einem Umdenken bei Arbeitnehmern geführt: Jeder vierte Angestellte zahlt mehr ein, seitdem das BRSG 2018 in Kraft trat. Die gesamte Beitragshöhe stieg damit durchschnittlich um knapp 35 %. Mit dem BRSG verbessert der Staat die Rahmenbedingungen für die betriebliche Alters- vorsorge – im Mittelpunkt steht eine Zuschusspflicht des Arbeitgebers.

„Der seitens des Arbeitgebers geleistete Zuschuss motiviert offensichtlich auch Mitarbeitende, ihre eigenen Leistungen zur betrieblichen Altersversorgung zu erhöhen. Damit wird das Ziel erreicht, das die Politik mit der Gesetzesnovelle des BRSG verfolgt hat: Eine bessere finanzielle Absicherung von Beschäftigten im Rentenalter zu erreichen“, sagt Marco Eckert, Geschäftsführer der DCS Deutsche Clearing-Stelle GmbH. Firmen investieren bereits erhebliche Ressourcen, um ihrer Verpflichtung nachzukommen. Problematisch ist häufig jedoch der gestiegene Verwaltungsaufwand, der mit dem BRSG verbunden ist: Bestehende Systeme müssen angepasst werden und gerade HR-Abteilungen stehen vor hohen administrativen Hürden. Häufig fehlen dafür personelle Ressourcen. Aus diesem Grund hat eine beträchtliche Anzahl insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) bislang die letzte Stufe des BRSG nicht erfüllt, die Anfang 2022 in Kraft getreten ist: Diese schreibt vor, dass auch vor 2018 abgeschlossene bAV-Verträge vom Arbeitgeber bezuschusst werden müssen.

Wenn Arbeitgeber das BRSG nicht vollständig umsetzen, müssen sie laut DCS mit zivil- oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Außerdem hat die Missachtung der Zuschusspflicht Auswirkungen auf die Handelsbilanz. „Daher ist Unternehmen zu empfehlen, genau zu prüfen, ob alle Vorschriften korrekt umgesetzt werden. Im Einzelfall stellt sich die Frage, ob externe Unterstützung hilfreich sein kann, um die Situation zu bewerten und bei Bedarf nachzujustieren“, so Marco Eckert. (hdm)