GDV fordert von EU-Kommission weniger Regulierung

11.06.2024

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„Aufgeblähte Berichte sind Ressourcenverschwendung“

Als zentrales Beispiel nannte Jurecka die Nachhaltigkeitsberichterstattung, die durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und zwölf ESRS genannte Berichtsstandards geregelt wird: „Bei der CSRD-Neuregelung ist es dem Regulator leider nur sehr eingeschränkt gelungen, sich auf die wirklich relevanten Inhalte und Kennzahlen zu begrenzen.“ Daher werden die ersten CSRD-Berichte für das Geschäftsjahr 2024 auch sehr umfangreich ausfallen. 

„Aufgeblähte Berichte sind Ressourcenverschwendung“, so Jurecka. Für Nutzer könne es schwierig werden, relevante von weniger relevanten Informationen zu unterscheiden. Der hohe Aufwand für die berichtenden Unternehmen schlage sich auch in den Kosten nieder. „Die von der Bundesregierung genannte Schätzung von 1,4 Milliarden Euro pro Jahr für die 13.200 betroffenen deutschen Unternehmen ist wahrscheinlich zu niedrig“, sagte Jurecka. 

Komplexität und Umfang reduzieren

Da das Regelwerk zur Nachhaltigkeitsberichterstattung noch nicht abgeschlossen ist, schlägt der GDV vor, zu prüfen, ob weitere sektorspezifische Berichtsstandards notwendig sind. „Wenn das so ist, sollten Überschneidungen zwischen den sektorübergreifenden und -spezifischen Standards unbedingt vermieden werden“, sagte Jurecka. Mit Blick auf weitere Standards auf internationaler Ebene fügte er hinzu: „Komplexität und Umfang sollten reduziert werden und internationale und europäische Standards kompatibel sein.“

Reformbedarf sieht der Verband auch bei der Berichterstattung zu Solvency II.  Hier müssen die Versicherer jährlich in Solvency and Financial Condition Reports (SFCR) Verbraucher und Öffentlichkeit über die Solvabilität und Finanzlage informieren. „Der Bericht ist für Verbraucher aufgrund seiner Länge und Detailtiefe ungeeignet“, sagte Jurecka. Auch sei das öffentliche Interesse an diesen Berichten mit Abrufzahlen von zuletzt durchschnittlich neun Downloads pro Monat gering. 

„Wir schlagen daher vor, den SFCR in seiner jetzigen Form abzuschaffen“, so Jurecka. Stattdessen sollten Unternehmen verpflichtet sein, ihre Solvenzquote auf der Unternehmenswebsite zu veröffentlichen. Die Pflicht zur Veröffentlichung der quantitativen Daten für professionelle Nutzer sollte dagegen beibehalten werden. „Das wäre für den Versicherungssektor ein wichtiger Schritt hin zu einer konsistenteren und entschlackten Regulierung.“ (mho)

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