Etappensieg im 3.399.148.188,10 € Verfahren

12.04.2016

Andreas W. Tilp

Das Landgericht Hannover leitet ein Musterverfahren nach dem KapMuG gegen die Porsche Automobil Holding SE sowie die Volkswagen AG ein. Die Erfolgschancen der Zivilklagen steigen damit deutlich.

(fw/rm) Die TISAB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, eine Schwesterkanzlei der Tübinger Kanzlei TILP, hat am 13. April einen Vorlagebeschluss nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz vor dem Landgericht Hannover erstritten. Die Rechtsstreitigkeiten wegen fehlerhafter Kapitalmarktinformationen im Jahr 2008 richten sich gegen die Porsche Automobil Holding SE sowie die Volkswagen AG. Dabei geht es um die 2014 gescheiterte Übernahme von VW durch Porsche. Aus dem jetzigen Vorlagebeschluss resultiert zwingend das Musterverfahren nach KapMuG, welches vor dem Oberlandesgericht Celle durchzuführen ist. „Dies stellt einen wichtigen Etappensieg für die von uns vertretenen Kläger dar“, resümiert Rechtsanwalt Andreas Tilp, Geschäftsführer der TISAB. „Denn erfahrungsgemäß werden die Erfolgschancen der Kläger mit der Durchführung eines Musterverfahrens deutlich erhöht“, ergänzt Tilp, dessen Kanzlei TILP bereits erfolgreich die Musterverfahren gegen die Deutsche Telekom AG sowie gegen die Hypo Real Estate Holding AG geführt hat. TISAB vertritt vor dem LG Hannover in insgesamt drei Klagen mit einer gesamten Gesamtklagesumme von 3.399.148.188,10 €, denen Geschäfte in VW-Aktien von 102 Investoren unterschiedlicher Institutionen aus aller Welt zugrunde liegen. Bislang waren von anderen deutschen Land- und Oberlandesgerichten die Klagen von Investoren, die auf Täuschung bzw. Irreführung des Marktes durch Porsche durch die Vorgänge im Jahr 2008 gestützt wurden, allesamt abgewiesen worden. Auch das Strafverfahren gegen die damaligen Porsche-Vorstände Wendelin Wiedeking und Holger Härter wegen des Vorwurfs der Marktmanipulation vor dem Landgericht Stuttgart endete im März dieses Jahres vorläufig mit einem Freispruch für die verantwortlichen Manager. Mit der jetzt von TISAB erreichten Einleitung eines Musterverfahrens vor dem OLG Celle könnte sich das Blatt für die Anleger wenden. „Das Landgericht Hannover stellt sich mit seiner heutigen Entscheidung gegen die Argumentation von Porsche, wonach unsere Klagen aufgrund einer angeblich eindeutigen Sach- und Rechtslage abweisungsreif seien“, erläutert TILP-Anwalt Axel Wegner. „Das Landgericht teilt vielmehr unsere Rechtsauffassung, dass die bisherigen Zivil- und Strafurteile keine Vorentscheidung zugunsten von Porsche bedeutet haben“, fährt Wegner fort. Zwar hat das LG Hannover einzelne von den Klägern beantragte Feststellungsziele nicht in seinen Vorlagebeschluss aufgenommen, aus Sicht von TISAB stellt dies jedoch keinen Makel dar. „Entscheidend ist, dass das Landgericht Hannover die Durchführung eines Musterverfahrens für notwendig erachtet und angeordnet hat. Aus unserer Sicht gegebenenfalls noch erforderliche weitere Feststellungsziele können von uns beim Oberlandesgericht Celle jederzeit beantragt werden“, betont Tilp. Mit der Bestellung des Musterklägers durch das OLG Celle dürfte bis Ende 2016 zu rechnen sein. www.tilp.de