Es muss eine Übergangsregelung her!
27.10.2017
Dr. Christine Bortenlänger, Geschäftsführender Vorstand Deutsches Aktieninstitut / Foto: © Deutsches Aktieninsitut
Angesichts der zähen Brexit-Verhandlungen fordert das Deutsche Aktieninstitut, dass ab März 2019 Übergangsregelungen gelten muss, bis ein neues Handelsabkommen zwischen EU und Großbritannien in Kraft tritt.
Die Brexit-Verhandlungen gestalten sich äußerst schwierig und es steht völlig in den Sternen, wie der Austritt Großbritanniens aus der EU im März 2019 über die Bühne gehen soll. Das Deutsche Aktieninstitut fordert nun zum Handeln auf und hat ein Positionspapier zum Thema veröffentlicht. Darin fordert es, dass von den Verhandlungsführern Übergangsregelungen getroffen werden, die auf den Fall vorbereiten, dass die Verhandlungen zu keinem Ergebnis kommen.
„Die deutsche Wirtschaft ist äußerst beunruhigt, dass es zum offiziellen Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union Ende März 2019 kein Handelsabkommen gibt, das die gemeinsamen Wirtschaftsbeziehungen auf eine neue Grundlage stellt. Allein die Unsicherheit darüber, wie es weitergehen soll, ist Gift für die Wirtschaft," betont Dr. Christine Bortenlänger, Geschäftsführender Vorstand des Deutschen Aktieninstituts. „Da der Abschluss eines Handelsabkommens in der verbleibenden Zeit realistischer Weise nicht mehr zu schaffen ist, brauchen wir jetzt Übergangsregelungen," fordert Bortenlänger. Keine ausreichende Grundlage für die zukünftigen Beziehungen zwischen EU und Großbritannien seien hingegen die derzeit im Finanz- und Kapitalmarktrecht vorgesehenen Drittstaattenregelungen. Stattdessen werde ein möglichst umfassendes Handelsabkommen benötigt. Da jedoch fraglich sei, ob dieses bis März 2019 abgeschlossen werden könne, bedürfe es, auch im Interesse der europäischen Wirtschaft, einer befristeten Übergangsregelung. Diese solle im Idealfall die Fortgeltung möglichst aller bisherigen Vorgaben regeln, bis die neuen Regelungen greifen.
Nach Abschluss eines Handelsabkommens werden weitere Übergangsregelungen benötigt, so die Autoren des Positionspapiers. Dabei müssten den betroffenen Akteuren jedoch ausreichen Zeit für die Anpassung an den neuen Status quo eingeräumt werden. In diesem Kontext solle auch über einen Bestandsschutz für bestehende Geschäfte und Verträge nachgedacht werden. „Klar ist, dass "No Deal" die schlechteste Lösung für alle Betroffenen darstellt," hebt Bortenlänger hervor.
Am Beispiel des Derivate-Clearing zeige sich die Notwendigkeit von Übergangsregelungen. So werden über 90 % der Zinsderivate in London gecleart. Jedoch wolle die EU nicht die Aufsicht über das Clearing zu verlieren, wenn Großbritannien kein EU-Mitglied mehr ist.
„Aufgrund der starken Zentralisierung und der Bedeutung des Clearings für die Finanzstabilität in Europa, müssen angemessene Übergangsregeln implementiert werden. Diese müssen sicherstellen, dass der Markt sich an die neuen Gegebenheiten anpassen kann", fordert Bortenlänger. „Nur so können die Risiken, die mit dem Brexit für das Clearing einhergehen, reduziert werden. Gleichzeitig muss aber auch dafür gesorgt werden, dass ein stabiles Clearing-ökosystem mit ausreichender Liquidität und einem wettbewerbsfähigen Rahmenwerk in der EU aufgebaut wird", so Bortenlänger. (ahu)