Erklärvideo zu neuer FinVermV

13.07.2020

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In knapp drei Wochen tritt die neue FinVermV in Kraft. Der Qualifikationsanbieter GOING PUBLIC! hat zu diesem Zweck ein Video produziert, das Vermittler über die zahlreichen Änderungen informiert.

Neue Regelungen zum Taping, zur Geeignetheitsprüfung oder zum Umgang mit Interessenskonflikten und Zuwendungen: All das müssen Vermittler ab dem 1. August beachten, wenn die neue FinVermV in Kraft tritt. Diese wurde bereits Ende Oktober im Bundesgesetzblatt verabschiedet. Jedoch hatten die Vermittlerverbände eine lange Übergangsfrist von 10 Monaten gefordert, um ausreichend Zeit u.a. für die Umsetzung der technischen Anforderungen für das Taping zu erhalten. Da dennoch bei den Vermittlern viele offene Fragen bestehen, hat GOING PUBLIC! mit fachlicher Unterstützung von RA Oliver Korn von der GPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft ein Video erstellt, das in 15 Minuten über die wichtigsten Änderungen und den damit verbundenen Auswirkungen auf die berufliche Praxis informiert. Dieses ist kostenlos hier verfügbar.

„Durch die Diskussion um eine BaFin-Aufsicht für Finanzanlagenvermittler ist in den Hintergrund getreten, dass die FinVermV in ihrer neuen Form am 01.08.2020 in Kraft tritt. Mit diesem Video möchten wir Vermittlerinnen und Vermittler über die Veränderungen informieren, denn der Original-Text der FinVermV ist aufgrund vieler Verweise auf andere Gesetze und die Delegierte Verordnung jetzt nur noch für Experten verständlich“, so GOING PUBLIC!-Vorstand Ronald Perschke. (ahu)