Element-Insolvenz: BdV warnt vor weitreichenden Folgen

05.03.2025

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Am 1. März 2025 wurde das endgültige Insolvenzverfahren über die Element Insurance AG eröffnet, das hat die Bafin auf ihrer Website mitgeteilt. Spätestens jetzt sollten Element-Versicherte aktiv werden und sich nach alternativen Absicherungen umsehen. Alle negativen Folgen können Verbraucher aber auch dann nicht abmildern. „Insbesondere für Menschen, die Rentenleistungen aus Element-Verträgen bezogen haben, wird die Insolvenz massive Auswirkungen haben“, sagt BdV-Chefökonom Constantin Papaspyratos. Denn laut Versicherungsaufsichtsgesetz erlöschen Rentenansprüche aus Haftpflicht- und Unfallversicherungsverträgen bereits mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Mit der endgültigen Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat sich bestätigt, was seit dem Insolvenzantrag zu befürchten war – bislang noch bestehende Verträge enden mit Ablauf des 1. April 2025. Jetzt gilt daher umso mehr: Element-Versicherte, die noch nicht gehandelt haben, sollten umgehend ihren Versicherungsschutz prüfen und sich um einen alternativen Versicherungsschutz bemühen, wie der BdV in einer Pressemitteilung im Januar geraten hatte. Ungewiss ist zudem, in welchem Umfang versicherte Schäden im Zuge des Insolvenzverfahrens reguliert werden können. Vor allem bei Haftpflicht-, Hausrat-, Unfall- und Wohngebäudeversicherungen sind große Schäden möglich, die die betroffenen Versicherten wirtschaftlich in erheblichem Maße überfordern können.

Rentenansprüche aus Haftpflicht- und Unfallverträgen erlöschen

Für Menschen, die Rentenleistungen aus Element-Verträgen erhalten haben, hat die Eröffnung des Insolvenzverfahrens besonders gravierende Folgen. Denn nach der Spezialregelung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (§ 316 Satz 1 Nummer 5 VAG) erlöschen Rentenansprüche aus Haftpflicht- und Unfallversicherungsverträgen bereits unmittelbar mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Beispiel zur Unfallversicherung:

Teilweise können Unfallversicherungsverträge eine monatliche Rente leisten – so auch bei Element. Wer als Versicherter einen unfallbedingten Invaliditätsschaden erleidet (mit einer Invalidität ab 50 % gemäß den Versicherungsbedingungen), erhält vom Versicherer eine lebenslange Unfallrente in vereinbarter Höhe (z. B. 2.000 Euro monatlich). Der Versicherer zahlt die Unfallrente lebenslang, solange die Invalidität ab 50 % besteht.

Diese – lebenslang vereinbarte – Rentenleistung endete mit der endgültigen Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 1. März 2025.

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