Eingriff in die Rentenformel ist der falsche Weg
11.05.2016
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Die von SPD und CSU erhobene Forderung, in die Rentenformel einzugreifen und das Rentenniveau wieder auf 50 Prozent oder noch mehr anzuheben, ist ein teures und obendrein wenig wirksames Mittel, um künftige Altersarmut zu bekämpfen.
(fw/rm) Profitieren würden davon vor allem jene Rentner, die durchschnittlich oder sogar über dem Durchschnitt verdient haben, aber nicht die wirklich von Altersarmut gefährdeten Menschen. Darauf weist das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) anlässlich der aktuellen Debatte hin. Statt einer pauschalen Erhöhung des Rentenniveaus durch die Ausschaltung des Demografiefaktors in der Rentenformel sind zielgerichtete Verbesserungen für jene Gruppen erforderlich, die besonders von Altersarmut gefährdet sind: Erwerbsgeminderte, Solo-Selbständige, Langzeitarbeitslose, Menschen mit Migrationshintergrund und kinderreiche Familien. Vor allem zu geringe Erwerbszeiten führen in die Altersarmut. „Den gut verdienenden Facharbeitern wurde mit der Rente ab 63 ein großzügiges Geschenk bereitet, während die Große Koalition für Erwerbsgeminderte lediglich die Zurechnungszeit um zwei Jahre erhöhte, was nur zu einer minimalen Verbesserung ihrer Lage führt. Dabei ist bekannt, dass Erwerbsminderung wegen der geringen finanziellen Absicherung geradewegs in die Altersarmut führt“, kritisiert DIA-Sprecher Klaus Morgenstern. Auch für die Solo-Selbständigen ist immer noch keine Lösung gefunden, obwohl sich darüber bereits die vorangegangene CDU/FDP-Regierung gestritten hatte. „Um für die Solo-Selbständigen Veränderungen zu schaffen, bedarf es keiner großen Rentenreform, dafür müsste nur eine gesetzliche Verpflichtung zur Vorsorge eingeführt werden“, fügt Morgenstern hinzu. Bei anderen Selbständigen, nämlich Handwerkern und Teilen der Freien Berufe, besteht heute schon Versicherungspflicht. Die Absicherung könnte analog der Handwerkerversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung organisiert und an die Gewerbeanmeldung gekoppelt werden. Damit würde diesen Selbständigen gleichzeitig die staatliche Förderung im Rahmen der Riester-Rente zugänglich. Diese ist bislang an sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gebunden. Durch diese falsche Entscheidung des Gesetzgebers wurden die Selbständigen von der Riester-Förderung ausgeschlossen. www.dia-vorsorge.de