Ein klares Bekenntnis gegen einen Provisionsdeckel

06.12.2018

Norman Wirth (Geschäfsführender Vorstand AfW), Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski, Walter Wunsch (BaFin) und Frank Rottenbacher (Vorstand AfW) (v. li. nach re.) / Foto: © AfW

Das wurde auf dem 15. Hauptstadtgipfel des AfW gegeben. Die Kritik ist sowohl ökonomisch als auch juristisch begründet. Die BaFin kommt dabei alles andere als gut weg. Ein wesentlicher Hoffnungsschimmer: Ein Vertreter einer Regierungspartei sprach sich klar gegen den Provisionsdeckel aus.

Am Anfang des Hauptstadtgipfels, zu dem mehr als 40 Vorstände/ Geschäftsführer der Finanzdienstleistungsbranche nach Berlin kamen, wertete Frank Rottenbacher zunächst die Ergebnisse des 11. AfW-Vermittlerbarometers aus und bedankte sich bei den 1.340 Teilnehmerinnen und Teilnehmern. „Diese sehr hohe Teilnehmerzahl führt zu sehr belastbaren Umfrageergebnissen, die der AfW sehr gut in seiner politischen Arbeit einsetzen kann“, so der AfW-Vorstand.

Die Teilnehmer wurden auch danach gefragt, mit wie viel Umsatzrückgang sie bei der Einführung eines Provisionsdeckels rechnen. So liegt der durchschnittlich erwartete Umsatzrückgang bei 21 %. Sollte der Provisionsdeckel auch für biometrische Produkte gelten, wird mit Umsatzeinbußen von sogar 36 % gerechnet. „Diese dramatischen Zahlen belegen, warum wir uns als Bundesverband so vehement gegen einen Provisionsdeckel einsetzen“, so Frank Rottenbacher. Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW wird in den kommenden Wochen noch eine ausführliche Auswertung des Vermittlerbarometers veröffentlichen.

Warum die BaFin sich klar für einen Provisionsdeckel ausspricht, erläuterte Walter Wunsch aus dem Grundsatzreferat Lebensversicherung der Behörde. Mit Verweis auf den LVRG-Evaluierungsbericht erklärte er, dass die „kalkulierten Abschlusskosten“ zwar um 21,8 % gesunken sein. Die Provisionen seien hingegen nur um durchschnittlich 5 % zurückgegangen. Diese stelle aus Sicht der BaFin keine ausreichende Senkung dar, weshalb die Behörde einen Provisionsdeckel befürwortete. Damit sollten auch Fehlanreize bei der Vergütung von Versicherungsvermittlern vermieden werden.

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