Die hohe Relevanz der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

06.07.2023

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Wenn in beratenden, verwaltenden oder begutachtenden Berufen Fehler passieren, können Schäden teuer werden. Aktuelle Fallbeispiele verdeutlichen die Relevanz der freiwilligen Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (VH).

Die R+V-Vermögensschaden-Haftpflicht versichert Kunden, die beruflich fremde Interessen wahrnehmen, andere beraten, begutachten, prüfen oder (Finanz-)Dienstleistungen vermitteln. Abgesichert sind echte Vermögensschäden, Eigenschäden, ausgewählte Sachschäden und Reputationsschäden. Zudem werden unberechtigte Ansprüche abgewehrt – wenn nötig auch vor Gericht.

Echte Vermögensschäden stehen nicht im Fokus einer Betriebshaftpflichtversicherung. Die D&O schützt organschaftliches Handeln. Für einen umfassenden Versicherungsschutz ist folglich eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung sinnvoll. Folgende Beispiele aus der Praxis der R+V geben Maklern fundierte Argumente für das Beratungsgespräch mit ihren Kunden an die Hand.

Leistungsbeispiel 1: Drittschadendeckung Unternehmensberater
Ein Unternehmensberater übersieht, seinen Firmenkunden auf die Möglichkeit der Beratung von Förderzuschüssen hinzuweisen und verpasst eine entsprechende Frist. Der Auftraggeber hätte die Förderung gern wahrgenommen und macht daraufhin Schadensersatzansprüche geltend. Die Schadenshöhe liegt bei 55.000 EUR und wird von der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung der R+V ausgeglichen.

Leistungsbeispiel 1 könnte auch anders enden: Abwehrschutz gegen unberechtigte Ansprüche

Der Firmenkunde macht Schadensersatzansprüche geltend. Die Prüfung der R+V ergibt indes, dass der Firmenkunde als Existenzgründer die Voraussetzungen für den Förderantrag nicht erfüllt hat. Daher ist auch kein Vermögensschaden entstanden. Der Fall geht dennoch vor Gericht. Die R+V übernimmt die Kosten für die Verteidigung des Unternehmensberaters. Die Klage wird abgewiesen.

Leistungsbeispiel 2: Eigenschadendeckung Werbeagentur

Eine Werbeagentur erstellt für eine Kundin eine Broschüre. Der Auftrag schließt den Druck mit ein, der auf Rechnung der Werbeagentur bei einer örtlichen Druckerei erfolgt. Bei der Übergabe der Druckdaten unterläuft einem Mitarbeiter der Agentur ein entscheidender Fehler. Er versendet nicht die von der Kundin abgenommene Version der Broschüre, sondern eine Vorversion, die teilweise falsche Bilder und Texte enthält. Der Fehler fällt erst nach Auslieferung der Broschüre auf. Der Neudruck verursacht Mehrkosten von 2.500 EUR. Im Tarif für die Werbebranche ist die Eigenschadendeckung mitversichert. Der Schaden von 2.500 EUR wird daher von der R+V-Vermögensschaden-Haftpflicht reguliert.

Leistungsbeispiel 3: Eigenschadendeckung Sportverein

Ein Sportverein hat eine Sporthalle für 8.000 EUR im Jahr gemietet. Der Verein unterschreibt einen Mietvertrag mit einer günstigeren Halle. Ein zuständiger Vereinsmitarbeiter übersieht jedoch die Kündigungsfrist der alten Halle, so dass dieser Mietvertrag noch ein weiteres Jahr weiterläuft. Der Schaden von 8.000 EUR ist ein Eigenschaden, der von der R+V-Vermögensschaden-Haftpflicht reguliert wird.

>>Mehr Informationen für Maklerüber den Versicherungsschutz für beratende, begutachtende und verwaltende Berufe sowie über die umfangreiche Verkaufsunterstützung der R+V Versicherungsgruppe.