„Die Aufsicht funktioniert“
19.01.2021
Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand Bundesverband Finanzdienstleistungen AfW e.V. / Foto: © AfW
Der Bundesverband Finanzdienstleistungen AfW untermauert durch ein weiteres Argument seine Meinung, dass eine Übertragung der Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler auf die BaFin nicht nötig sei: Zahlen der EIOPA zeigen, dass das aktuelle Aufsichtsregime hierzulande besser funktioniert als in anderen europäischen Ländern.
Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung EIOPA hat untersucht, welche Sanktionen und sonstigen Maßnahmen in den Jahren 2018 und 2019 gegen Versicherungsvermittler in den einzelnen Staaten der EU ausgesprochen wurden. In gerade einmal acht Staaten wurden über Sanktionen gemeldet, einschließlich Deutschland. Insgesamt wurden europaweit 1923 Sanktionen ausgesprochen, davon entfielen allein 1588 auf Deutschland. Bei den sanktionierten Verstößen handelt es sich u.a. um fehlende Vermögensschadenshaftpflichtversicherung, fehlenden Nachweis der erforderlichen Qualifikation oder Weiterbildung, fehlender Nachweis der Zuverlässigkeit oder von geordneten Vermögensverhältnissen. Der AfW betrachtet die Zahlen weder als erschreckend hoch noch als zufriedenstellend niedrig. „Für uns zeigt das Ergebnis aber eines: Die Aufsicht über die Versicherungsvermittler funktioniert. Die zuständigen IHK sorgen dafür, dass in Deutschland europaweit das mit Abstand strengste Aufsichtsregime herrscht“, so Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW.
In der Diskussion um eine Übertragung der Aufsicht hin zur Wirecard-belasteten BaFin und weg von den IHKen und Gewerbeämtern kam seitens des Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) in Richtung der IHKen der Vorwurf, sie seien durch ihre „Doppelrolle“ als Aufsicht und Interessenvertreter nicht unabhängig und schufen Raum für Interessenkonflikte. „Unabhängig davon, dass das ein klarer Angriff auf das bewährte Kammersystem insgesamt in Deutschland ist, zeigen die Zahlen der EIOPA auch, dass am Vorwurf des Interessenskonfliktes gegen die IHKen nichts, aber auch gar nichts, dran ist“, so Wirth weiter. (ahu)