Dialog mit neuer Tarifgeneration
12.03.2021
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Die Dialog hat eine neue Tarifgeneration im Bereich der Risikolebensversicherung und der Arbeitskraftabsicherung auf den Markt gebracht. Neben Leistungsverbesserungen gibt es auch Unterstützung in schwieriger finanzieller Lage.
In allen Tarifen der Risikolebensversicherung wurde die Qualität deutlich gesteigert. So wurde der Tarif RISK vario Basic durch die Aufnahme zahlreicher Features aufgewertet, u.a. ist das Motorradfahren jetzt bereits im Basis-Tarif eingeschlossen. Zudem wurden der Klassiker RISK-vario und der Spitzentarif RISK-vario Premium verbessert. Für alle Risikotarife kann eine Dread Disease-Zusatzversicherung gewählt werden. Zudem wurde die Untersuchungsgrenze für das ärztliche Zeugnis für Personen bis 49 Jahr auf 500.000 Euro angehoben und eine präzise Nichtraucherdifferenzierung vorgenommen. So wird nun unterschieden zwischen Rauchern, Nichtrauchern, die seit 12 Monaten auf den Glimmstängel verzichten und solchen, die es seit 10 Jahren machen. Die Summengrenze beim Baufinanzierungsantrag wurde auf 500.000 Euro angehoben, im Premium-Tarif gibt es einen Baubonus von 10 % der Versicherungssumme (maximal 30.000 Euro) plus einen Kinderbonus. Der aus der BU/EU bekannte Verzicht auf die Anwendung des § 163 VVG ist nun ebenfalls fixer Bestandteil des Tarifs RISK-vario Premium. Zudem wurden die Versicherungsbedingungen sprachlich überarbeitet, womit an Verständlichkeit hinzugewonnen wurde.
Leistungsverbesserungen bei AKS
Die Dialog bietet im Bereich der Arbeitskraftabsicherung jeweils als selbständige Versicherungen Erwerbsunfähigkeitsversicherungen und Zusatzversicherungen an. Mit der Tarifgeneration 01.2021 gibt es hier zahlreiche Leistungsverbesserungen. So stellen nun schwere Erkrankungen einen Leistungsauslöser für maximal 15 Monatsrenten unabhängig vom BU-Grad 50 % dar. In der BU-Versicherung erfolgt die Leistung auch bei Anerkenntnis der vollen gesetzlichen Erwerbsminderungsrente, für Selbständige gibt es für bis zu sechs Monate eine Umorganisationshilfe in Höhe von maximal 12.000 Euro. Zudem müssen im Leistungsfall gesundheitliche Verbesserungen nicht mehr gemeldet werden und bei Rehabilitationsmaßnahmen gibt es eine finanzielle Unterstützung. Die Dialog unterstützt ihre Kunden zudem bei finanziellen Engpässen. So kann sowohl eine zinslose Beitragsstundung bei Zahlungsschwierigkeiten für bis zu 12 zwölf Monate als auch nach Ablauf der ersten fünf Versicherungsjahre einmalig eine Beitragsfreistellung für sechs Monate ohne Angabe von Gründen gewährt werden. Der Versicherungsschutz bleibt in beiden Fällen weiterhin bestehen. (ahu)