Das Beste für Mutter Natur

24.04.2024

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Starkregen, Sturmflut und Co. schwemmten jüngst die Diskussionen zur Pflichtversicherung für Elementarschäden aus den Vorjahren erneut mit hoch. Im Ahrtal hadern Betroffene der Flutkatastrophe unverändert mit Baustellen und den Behörden mangels Finanzunterstützung. Die Ahrtalbewohner mit Elementarschadendeckung leben hingegen wieder in eigenen vier Wänden. Dennoch zieren sich Versicherer in der Pflichtversicherungsfrage. Zu groß sind die Befürchtungen, dass ruinöse Groß- und Katastrophenrisiken in die Geschäftsbücher gelangen.

Die Überschwemmungen im vergangenen Winter gaben den kritischen Stimmen recht. Gefährdete Gebäude an Wasserkanten gegen Überschwemmung zu schützen, fühlt sich für etliche Versicherer so an, als sollen sie bereits lichterloh brennende Häuser gegen Feuerschäden absichern. Zudem bietet die Elementarversicherung weit mehr als einen Schutz vor dem gefürchteten Nass. Absicherungen gegen die Elemente halten längst Einzug in die Sonderbedingungen moderner Deckungskonzepte und zählen zur Pflicht in der Kundenberatung.

Obligatorischer Schutz nimmt ab

Die Elementarschadendeckungen finden sich in etlichen Bedingungen der Sachversicherung. Versicherer bieten diesen Schutz gegen die Elemente, wie z. B. für Überschwemmungen und Rückstau sowie bei Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen oder Schneedruck, oftmals als Erweiterung an. Dabei unterliegen Objekte im Überschwemmungsgebiet und in anderer vorbelasteter Region signifikanten Mehrbeiträgen, Risikoausschlüssen oder Selbstbehalten. Im Zweifel lehnen Versicherer die besonders gefährdeten Objekte ab oder kündigen bereits bestehenden Objektschutz, wenn sich beispielsweise Bedrohungslagen absehbar verändern. Im Ahrtal wütete ein beschaulicher Fluss als ein alles verschlingender Strom, der daraufhin wieder ruhig dahinplätscherte. Die Nerven der Versicherungstechniker liegen angesichts der unabsehbaren Schadenverläufe als Folge des Klimawandels blank. Regelmäßig neu klassifizierte Gebiete nach Überschwemmungs- und Starkregengefährdungen sorgen für Bewegung in den Portefeuilles der Gebäude-, Hausratund Inhaltsversicherungen. In früheren Zeiten weniger beachtet, waren Elementargefahren z. B. in der Technischen oder Transportversicherung obligatorisch mitversichert. Mittlerweile kalkulieren Underwriter für drohende Elementargefahren am Kundenstandort ebenso Ausschluss, Eigenbehalt oder Mehrbeitrag ein. So müssen etwa Bootseigner mit höheren Versicherungsbeiträgen für Überschwemmung und Co. am wassernahen Winterlager rechnen. Ebenso dürften die Bauleistungsversicherungen der Häuslebauer in Ufernähe zunehmend teurer ausfallen. Die Beratungskomplexität rund um den elementaren Schutz nimmt für bisher einfachere Standardfälle somit deutlich zu.

Kleingedrucktes auf der Goldwaage

Die Haftungsfälle zur Betriebsschließungsversicherung stecken einigen Maklern und Versicherern noch in den Knochen. Nur wenige Worte entschieden über Versicherungsschutz für Corona-Ausfälle oder Vermittlerrückgriff wegen etwaiger Beratungsmängel. Unterschiedliche Herangehensweisen der Versicherer im Wettbewerb um Kunden führen ebenso in der Elementarversicherung zu variierenden Bedingungswerken. IDD und VVG bürden Versicherungsmaklern erhebliche Beratungspflichten samt einer hinreichenden Zahl passender Kundenangebote auf. Es gilt, möglichst besten Schutz den Privat- und Unternehmenskunden vorzuschlagen, um im Schadenfall nicht den Kürzeren zu ziehen. Die Sachversicherer sowie Assekuradeure, Pools und Spezialanbieter, welche sich beispielsweise Gebäuderisiken, Technischen Versicherungen oder Transportdeckungen gezielter widmen, sorgen häufig für maßgebliche Konzepte, die von Maklerseite anzubieten wären. Einige Experten erwarten eine angespanntere Schadensituation in der Berufshaftpflicht für Versicherungsmakler. Denn ohne die bestmöglichen Lösungen haben Makler bei Inanspruchnahme wegen Versicherungslücken das Nachsehen.

Unverhofft kommt manchmal oft

Große und kleine Katastrophen legen Versicherungslücken schnell offen. Während Corona eher auf spezielle Branchen oder Versicherungslösungen wirkte, verwüsten Naturkatastrophen oftmals weite Areale und treffen viele Kunden zur selben Zeit; ein Risiko für Versicherungsmakler in diesen Regionen. Ähnlich wie Sturmereignisse zerstören z. B. Lawinen, Schneefälle oder Überschwemmungen weiträumige Landstriche. Deshalb sollte der Fokus nicht nur auf Einzelgefahren wie Starkregen oder Überschwemmung liegen, sondern vielmehr auf dem umfassenden Schutz idealerweise gegen alle versicherbaren Gefahren. Die Kunden mit übergroßem Sparwillen zulasten des Deckungsumfangs bringen hingegen sich und ihr Eigentum im Schadenfall für wenige Cent und Euro Beitragsersparnis mitunter in eine ernsthafte wirtschaftliche Schieflage. Ohne dahingehende Beratungsdokumentation ziehen sie ihren Versicherungsvermittler zugleich mit runter. Besonders Haftungsfälle im Nachgang von Naturkatastrophenschäden bringen die Berufshaftpflichtversicherung eines Maklers schnell an die Deckungssummengrenze. Es bleibt zudem fraglich, ob der betroffene Haftpflichtversicherer bei unversicherten Elementarschäden in Serie stillhält oder lieber den Berufshaftpflichtschutz aufkündigt. Die Alternative, konsequent nur umfassende Makler- bzw. Sonderbedingungen mit angemessen hohen Beiträgen anzubieten, erscheint attraktiver. (gg)