BVK verklagt erfolgreich Makler

12.07.2016

Im Internet gelten für alle Vermittler jetzt gleiche Regeln © vege - Fotolia.com

Das Landgericht München I hat ein wegweisendes Urteil zur Versicherungsvermittlung oder das Hinwirken auf Versicherungsabschlüsse getroffen. Für alle Marktteilnehmer gelten gleiche Regeln.

2016-07-13 (fw/db) Das Urteil des Landgerichts München I im Prozess gegen Check24 stärkt nach Ansicht des Bundesverbandes der Versicherungskaufleute (BVK) die Verbraucherrechte beim Kauf von Versicherungen über das Internet. „Dass Check24 den Verbraucher beim Erstkontakt deutlich über seine Maklerfunktion informieren muss, ist ein wichtiges Signal für den Verbraucherschutz in Deutschland“, sagte BVK-Präsident Michael H. Heinz nach der Urteilsverkündung. Die Vorsitzende Richterin des Landgerichts München I stellte am heutigen Mittwoch klar, dass das der Makler Check24 künftig den Nutzern beim ersten Geschäftskontakt die Maklereigenschaft eindeutig mitteilen müsse. Die bisherige Praxis von Check24 ist damit nach Auffassung des Landgerichts München I rechtswidrig. Auch folgte das Gericht der Argumentation des BVK, dass Internetportale und Makler wie Check24 durchaus Beratungspflichten zu erfüllen haben. Ein Verbraucher müsse auch bei einem Online-Kauf einer Versicherung ausreichend nach seinen Wünschen und Bedürfnissen befragt werden, hieß es bei der Urteilsverkündung. „Wir als BVK sind der Ansicht, dass alle Vertriebswege gleich behandelt werden sollten, schließlich geht es um das Wohl der Verbraucher. Auch das Gesetz unterscheidet bei Beratungspflichten nicht zwischen Online- und Offline-Versicherungsvermittlern. Das Gericht bestätigte auch, dass Check24 seine Beratungspflichten verletzt“, so Heinz. Der BVK hatte im Herbst 2015 geklagt. Der juristische Vorwurf gegenüber dem Makler Check24 lautete: Unter dem Deckmantel eines Preisvergleichsportals locke Check24 Verbraucher an, um Versicherungsverträge über die Plattform abzuschließen, ohne dass dabei die gesetzlich vorgeschriebene Beratung des Verbrauchers stattfinde. Der BVK hatte im Zuge der mündlichen Verhandlungen stets betont, dass Verbraucherschutz im Internet nicht aufhören dürfe. Alle Marktteilnehmer müssten gleiche Anforderungen erfüllen, um einen einheitlichen Verbraucherschutz zu gewährleisten. Nach dem Urteil müsse für Internetportale, die Versicherungen als Makler vermitteln, die gleichen Regeln gelten, wie für alle Versicherungsvermittler, insbesondere die deutliche Übermittlung der Statusinformation als Versicherungsvermittler in für Nutzer verständlicher Textform beim ersten Geschäftskontakt und die Befragung und Beratung des Nutzers ausgerichtet an der individuellen Situation, den Wünschen und Bedürfnissen des Nutzers. Fazit: Das Urteil das der Bundesverband der Deutschen Versicherungskaufleute gegen den Makler Check24 erreicht hat, dürfte sich zukünftig auf alle Geschäfte über das Internet wirken. Das gilt auch für alle Fintech und Insuretech-Unternehmen, die Versicherungsgeschäfte vermitteln oder darauf hinwirken.