Blitzschäden an der Heizungssteuerung
07.02.2013
Deutsche Versicherer schätzen den Schaden durch Versicherungsbetrug in der Schaden- und Unfallversicherung auf rund 4 Milliarden Euro im Jahr. Sollte eine Betrugsabsicht nachgewiesen werden, können die Folgen für Kunden erheblich sein: Der Versicherer muss nicht für den Schaden aufkommen, kann den Vertrag kündigen, Sachverständigenkosten vom Anspruchsteller zurückverlangen und den Fall zur Anzeige bringen.
(fw/db) Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) beklagt nicht nur den hohen Schaden für die Versichertengemeinschaft durch Versicherungsbetrug, sondern liefert auch ein saisonal passendes Beispiel für die Grauzone zwischen tatsächlichem Schaden und den Schadensbeschreibungen mit betrügerischer Absicht.
Zu Beginn der Heizungsperiode werden den deutschen Sachversicherern oft zahlreiche Schäden an Heizungssteuerungen gemeldet. Ein Großteil davon soll durch Blitz- oder Überspannungsschäden entstanden sein. Eine Untersuchung von knapp 19.000 Schäden an Heizungssteuerungen durch Sachverständige hat jetzt ergeben, dass bei 30 Prozent der geschilderten Schadensfälle kein Blitz- oder Überspannungsschaden vorlag. Der geltend gemachte Schaden war nicht plausibel und konnte sich nicht wie geschildert ereignet haben.
"Immer mehr Versicherer lassen solche Schäden begutachten, um zu prüfen, ob die geforderte Leistung berechtigt ist. In manchen Fällen handelt es sich sogar um Versicherungsbetrug", sagt Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des GDV. "Hier stehen wir in der Pflicht der Versichertengemeinschaft."
Die Untersuchung ergab auch, dass die Schadenursache an Heizungssteuerungen manchmal schwer zu ermitteln ist. Heizungen gehen häufig auch aufgrund altersbedingten Verschleißes oder eines technischen Defektes kaputt. Nur wenn Blitz- und Überspannung zum Ausfall der Heizung geführt haben, ist es ein Versicherungsfall. Die Wohngebäudeversicherung übernimmt dann den Schaden, sofern diese Schäden mitversichert sind.
Tipp: Wer als Versicherungsvermittler sich nicht sicher ist, ob es sich bei einem von einem Kunden angezeigten möglichen Schadensereignis um einen versicherten Schaden handelt oder nicht, sollte dies mit dem Wohngebäudeversicherer klären, bevor von den Kunden bereits der Heizungsmonteur beauftragt wird.

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