"Blinder Aktionismus der GroKo"
27.02.2018
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Wie bereits der Bundesverband Finanzdienstleistungen AfW kritisiert auch der Maklerpool Apella die Pläne der neuen Koalition, die Aufsicht für Makler, die Finanzanlagen vermitteln, der BaFin zu übergeben.
Seite 135 des Koalitionsvertrages zwischen Union und SPD sieht vor, dass Makler mit einer Genehmigung nach § 34 f. GeWo unter Aufsicht der BaFin gestellt werden sollen. Bereits vor zwei Wochen hatte der AfW die Pläne mit der Begründung kritisiert, die BaFin wäre schon genug mit der bisherigen Regulierung beschäftigt. Nun zieht der Maklerpool Apella mit der Begründung nach, die Pläne der Koalitionäre würden zu mehr finanziellem Aufwand und zeitraubender Bürokratie führen. „Eine strenge Aufsicht für Finanzdienstleister ist durchaus im Sinne der Kunden. Aber das jetzt gültige Zulassungs- und Aufsichtsverfahren durch die Industrie- und Handelskammern oder die Gewerbeämter wurde erst im Jahr 2013 eingeführt. Es nun nach gerade mal fünf Jahren wieder über den Haufen zu werfen, ist Aktionismus, der unter den Maklern wenig Verständnis findet“, warnt Guntram Schloß, Vorstandsvorsitzender der Apella AG. Zugleich verweist er auf einen Ausweg für Makler, die diesem Aufwand aus dem Weg gehen wollen: „Sie können sich einem Haftungsdach, zum Beispiel der Apella WertpapierService GmbH, anschließen. Solche Haftungsdächer werden von der Finanzdienstleistungsaufsicht streng überwacht. Die angeschlossenen Vermittler müssen aber selbst nicht den Aufwand dieser Regulierung tragen.“ Die Haftungsdächer übernehmen zudem für Makler die Haftung, den Kundenschutz über höhere Deckungen in der Versicherungsleistung, Konzeptbetreuung und gewährleisten Produktvielfalt für Makler.
Wird es wieder nicht so heißt gegessen wie gekocht wird?
Einen Hoffnungsschimmer hat Schloß noch: Gerade in der Politik ist Papier geduldig. „Erfahrungsgemäß bleiben immer einige Punkte aus dem Koalitionsvertrag auf der Strecke. Aber Makler sollten darauf nicht blind vertrauen und sich wappnen“, warnt Schloß. So würde nicht nur aus dem Wechsel der Aufsicht einmaliger Aufwand entstehen, sondern es droht eine Doppelaufsicht für alle, die sowohl auf der Grundlage des 34d und 34f arbeiten, also Versicherungen und Fonds vermitteln. „Mit dem Anschluss an ein Haftungsdach geht ein Makler nicht nur diesem Doppelaufwand aus dem Wege, sondern bekommt ein ganzes Leistungspaket, das seine Arbeit erleichtert“, fügt der Apella-Vorstand hinzu. (ahu) www.home.apella.de