blau direkt schließt Frieden mit DEMV

21.03.2019

Nach langer juristischer Auseinandersetzungen rauchen blau direkt und der DEMV nun die Friedenspfeife / Foto: © jarrigo123 - stock.adobe.com

Der Maklerverbund DEMV darf nicht mehr behaupten, dass Makler, die mit Pools zusammenarbeiten, die Rechte am Kundenbestand auf den Pool übertragen. Gegen diese Behauptung hatte blau direkt geklagt –und nun recht bekommen. Nun ist der seit längerer Zeit schwelende Streit wohl endgültig beigelegt.

In seiner Werbung hatte der DEMV auf Nachteile hingewiesen, die eine Vertragsverwaltung über Maklerpools insbesondere im Insolvenzfall nach sich zögen. So wurde behauptet, dass bei der Zusammenarbeit mit Pools die Rechte am Kundenbestand beim Maklerpool liegen würden. Gegen diese Behauptung hatte blau direkt geklagt und am 14. März vom Landgericht Lübeck Recht bekommen. Somit muss der DEMV diese Behauptung nun unterlassen. Das Gericht widersprach der Auffassung, dass Bestandsdaten im Falle einer Rückübertragung zeitaufwendig per Maklervertrag übertragen werden müssten, wenn sich ein Makler von seinem Pool trennen müssen. Auch könne ein Insolvenzverwalter schon gar nicht die Bestände von Maklern ohne deren Zustimmung veräußern.

Oliver Pradetto zeigte sich über das Urteil sehr zufrieden: „Seit nun mehr 19 Jahren muss ich mir den Käse anhören, dass angeblich alles weg sei, wenn ein Pool insolvent gehe, dass nur Direktvereinbarungen die Unabhängigkeit des Maklers sicherten oder der Pool sich den Bestandaneignet“, berichtet der blau direkt Geschäftsführer. „Das Gericht war in dieser Beziehung deutlich. Die Sicherheit von Maklerpools darf nicht willkürlich in Frage gestellt werden.“

Das vorliegende Urteil ist eine rein wettbewerbsrechtliche Entscheidung. So prüfte das Gericht in erster Linie, ob werbliche Aussagen bezogen auf den Kläger zulässig sind. Für die durch den DEMV vorgebrachten Zweifel hat die Kammer keine Grundlage gesehen. „Wir haben zusammen mit unseren Versicherungspartnern ein Garantie-System eingeführt, indem unsere Partner ihre Ansprüche jederzeit direkt gegen den Versicherer erheben können. Damit sind Kundenbestand und Vertragsansprüche des Maklers unwiderruflich gesichert“, stellt Pradetto klar. Dieses System verdanke blau direkt der FondsFinanz, die seinerzeit die Idee für das außerordentliche Bestandssicherungs-System hatte. Gemeinsam hätten die beiden Unternehmen, die zusammen rund 50 % Marktanteil unter den Versicherungspools repräsentieren, dieses System im Markt etabliert.

Ende eines langen Rechtsstreits

Es handelt bereits um das vierte Urteil in dieser Auseinandersetzung. Zuvor hatte es bereits ein Versäumnisurteil und ein Verfügungsurteil gegeben. Zudem wurde eine Berufung zurückgewiesen. Der DEMV hat mittlerweile eine Abschlusserklärung abgegeben, weshalb zu erwarten ist, dass er auf eine weitere Berufung verzichten wird, womit das Urteil Ende März Rechtskraft erlangen dürfte. Zudem erklärte blau direkt, dass beide Streitparteien im Anschluss an das Urteil konstruktiv und klärungsorientiert miteinander umgegangen seien. Nun wolle man den Streit beilegen und Gemeinsamkeiten prüfen. (ahu)

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