Betriebliche Krankenversicherung mit erweitertem Angebot
17.01.2023
Foto: © pressmaster -stock.adobe.com
Die Kranken- und Reiseversicherer im Konzern Versicherungskammer - Union Krankenversicherung (UKV) und Bayerische Beamtenkrankenkasse - erweitern ihr Angebotsportfolio der betrieblichen Krankenversicherung (bKV). Im Rahmen einer Familienmitversicherung ist unter anderem für die Angehörigen von versicherten Arbeitnehmenden ein individueller Schutz möglich.
„Der Fachkräftemangel wird von deutschen Unternehmen als das Geschäftsrisiko Nummer Eins wahrgenommen. Dem wollen wir mit einer Neuerung unserer bKV-Tarife entgegenwirken“, so Martin Fleischer, Vorstand der Kranken- und Reiseversicherer im Konzern Versicherungskammer, zuständig für die Bereiche Produkt und Mathematik.
BudgetPro
BudgetPro ist ein einfacher und flexibler, arbeitgeberfinanzierter bKV-Tarif für gesetzlich und privat Krankenversicherte. Die Arbeitgeber*innen können dabei zwischen drei Budgethöhen (400, 800 oder 1.200 Euro) auswählen. Über den Einsatz des zur Verfügung stehenden Gesundheitsbudgets entscheiden die Mitarbeitenden selbst und entsprechend ihrer persönlichen Bedürfnisse.
KlinikPro
KlinikPro ermöglicht Versicherten den Status eines Privatpatienten im Krankenhaus. So können die stationären Leistungen des bKV Comfort zu einem deutlich günstigeren Preis abgeschlossen werden. „Für eine ideale Ergänzung der gesetzlichen Leistungen können Mitarbeitende den KlinikPro-Tarif mit dem arbeitgeberfinanzierten BudgetPro sowie mit bestehenden Tarifen der bKV anreichern“, so Fleischer.
Familienmitversicherung
„Die Mitversicherung der eigenen Familie spielt für Arbeitnehmende eine wichtige Rolle“, erklärt Katharina Jessel, Vorstandsmitglied der Kranken- und Reiseversicherer im Konzern Versicherungskammer und verantwortlich für die Bereich Marketing und Vertrieb. Familienangehörige können gegen einen eigenen Beitrag ebenfalls von dem bKV-Leistungsspektrum profitieren und sich zu günstigen Konditionen, gegebenenfalls auch ohne Gesundheitsprüfung, ihren individuellen Versicherungsschutz zusammenstellen.
Telemedizin und weitere digitale Services
Eine weitere Neuerung ist die Abdeckung der Leistungen „Digitale Sprechstunde“, „Digitaler Hautarzt“ oder die „Top-Ärzte-Vermittlung“. Damit stehen den Versicherten telemedizinische Dienstleistungen wie digitale Krankschreibungen und Behandlungspläne sowie elektronische Rezepte zur Verfügung. „Die Integration unserer digitalen Services erhöht die Vorteile unserer bKV-Tarife deutlich“, so Jessel. (ml)