Besser nichts mehr ohne Prospekt

14.04.2016

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Noch gibt es prospektfreie Direktinvestments auf dem Markt. Allerdings nicht mehr lange. Die meisten Vertriebe stört das nicht. Aus gutem Grund.

Die Regierung ist ihrem erklärten Ziel, keine Finanzanlagen mehr ohne Regulierung zuzulassen, einen großen Schritt näher gekommen. Obwohl die Übergangsfrist noch läuft, setzen die meisten Vermittler und Anbieter heute schon auf Direktinvestments, bei denen die Kunden einen geprüften Prospekt erhalten. Dabei soll eigentlich die Regelung erst im Frühjahr kommenden Jahres in Kraft treten. In der Praxis sind Direktinvestments, die ohne einen Prospekt angeboten werden, schon jetzt weitgehend vom Markt verschwunden. Einbrüche durch die Regulierung scheint die Branche indes nicht zu befürchten. Eine aktuelle Marktstudie der DEXTRO Gruppe zur geplanten Emissionstätigkeit zeigt, dass die Anbieter für Produkte, die nicht vom KAGB erfasst werden, in diesem Jahr mit einem Emissionsvolumen von 1,4 Mrd. Euro rechnen. Gemessen an den bescheidenen 0,47 Mrd. Euro des Vorjahres herrscht also durchaus großer Optimismus. Bei den geplanten 21 Produkten, die DEXTRO ermittelt hat, überwiegen die Direktinvestments und die operativ tätigen Unternehmen.

Zuspruch für „Prospekt inklusive“.

Noch ohne Prospekt hat Buss Capital sein Direktinvestment „Container 62 Euro“ in den Markt gegeben. Damit habe man die Nachfrage innerhalb der Übergangsfrist befriedigen wollen, teilt das Unternehmen mit. Da das Produkt nur für einen relativ kleinen Vertriebskreis gedacht sei, habe man es auch nicht groß angekündigt. Gleichzeitig arbeitet Buss an seinem ersten Containerdirektinvestment nach dem Vermögensanlagegesetz. Dieser soll möglichst bald kommen, bestätigt Buss. Probleme oder gar eine Zurückhaltung der Vertriebe erwarte man nicht. Bisher gebe es keine Rückmeldungen, dass Produkte ohne Prospekt weiter erwünscht seien. Ähnliches beobachtet auch Lars Poppenheger, Leiter Vertrieb bei Steiner + Company. Insbesondere die großen Vertriebe würden sich nur noch in der prospektierten „weißen“ Welt bewegen. Carsten Brückner vom Bundesverband Finanzdienstleistung AfW kann ebenfalls keinen großen Widerspruch von Seiten der Vermittler erkennen. Das sei kein großes Thema, bestätigt er. Ohnehin müsse es Anspruch des Vertriebs sein, die Kunden bestmöglich zu beraten. Das sei mithilfe eines Prospektes leichter. So baut etwa Solvium bei seinen aktuellen Angeboten ganz bewusst auf Prospekte. „Nachdem wir schon im Dezember 2015 das erste Container-Direktinvestment mit einem Verkaufsprospekt nach den neuen regulatorischen Anforderungen des Kleinanlegerschutzgesetzes konzipiert hatten, erweitern wir nun unser Angebot um das erste Wechselkoffer-Direktinvestment mit einem entsprechenden Prospekt“, sagt Solvium-Geschäftsführer André Wreth. „Das bringt zwar Vorteile in der Kommunikation mit Vermittlern und Anlegern, aber auch Nachteile“, bekennt Wreth. Die höheren Kosten durch den zusätzlichen Aufwand der Prospektierung gingen zulasten der Rendite. Unter dem Strich dürften es aber nur einige Punkte weniger nach dem Komma sein, mit denen sich Anleger und Vertriebe in Zukunft begnügen müssen.

Harmonisierung bleibt erstrebenswert.

Zu begrüßen ist aus Anbieter- wie Vermittlersicht, dass mit der neuen Regelung Klarheit geschaffen wird. „Wir sind froh, dass in naher Zukunft alle Direktinvestments für Container einen Prospekt nach Vermögensanlagengesetz vorlegen müssen, das sorgt für Gleichbehandlung“, sagt Wreth. Derzeit würden Produkte mit festen und mit unverbindlichen Zusagen für den Rückkaufpreis unterschiedlich behandelt. Viele Vermittler setzen also schon heute bei Direktinvestments auf einen Prospekt. Aus gutem Grund. Wer prospektfreie Direktinvestments vertreibt, kann sich nicht unbedingt auf den Schutz seiner Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (VSH) verlassen. Das kann im Zweifel teuer werden. Wer dagegen prospektierte Direktinvestments vermitteln will, braucht eine Zulassung. Dafür greift normalerweise die VSH-Versicherung, wenn sie benötigt wird.

Weiterhin prospektpflichtfrei.

Prospektfrei bleibt künftig vor allem der direkte Kauf von Edelmetallen wie Gold oder Diamanten. Diese gelten als Vermögensspeicher, werfen also keine Zinsen ab. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Anbieter keine Renditeversprechen machen oder die Rücknahme garantieren. Auch manche Sale-und lease-Back-Konstruktionen von Anlagegütern fallen nicht unter die Prospektpflicht. Interessant können solche prospektfreie Investments nach wie vor unter steuerlichen Aspekten sein, meint Poppenheger. Dazu müsse aber das individuelle Produkt und die Situation des Anlegers im Einzelfall berücksichtigt werden.

Vertrieb muss Vorsicht walten lassen.

Vermittler müssen solche Angebote künftig besonders prüfen, um auf der sicheren Seite zu sein. Vorsicht ist geboten, wenn solche Versprechungen auf Werbematerialien oder im Internet gemacht werden, warnt die Kölner Rechtsanwaltskanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek. Die BaFin nehme es damit sehr genau und lege eine mögliche Prospektpflicht sehr streng aus. Stellt sich hinterher heraus, dass das vermittelte Produkt tatsächlich prospektpflichtig gewesen ist, kann der Vermittler in die Haftung genommen werden. Schon aus Gründen der Risikominimierung sollte der Vertrieb daher interessiert sein, künftig nur noch Produkte mit Prospekt zu vertreiben. Zumal die Vorzüge eines direkten Investments in Sachwerte erhalten bleiben. Die Produkte sind in der Regel einfach zu erklären, haben relativ kurze Laufzeiten und können – etwa bei Containern – bereits für eine überschaubare Investitionssumme erworben werden. Insbesondere die immer noch fehlenden Anlagealternativen durch die anhaltende Niedrig- und Nullzinspolitik der Notenbank macht direkte Sachwertinvestments weiter attraktiv. (ah)

(Prospekthaftung Direktinvestments / finanzwelt 02/2016)