BCA AG kooperiert mit comdirect

19.12.2023

Der Maklerpool BCA AG hat mit der Commerzbank-Marke comdirect eine Kooperation im Investmentbereich vereinbart. Zukünftig können Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 GewO als Partner der BCA AG und CARAT Fonds Service AG die Direktbank comdirect mit Sitz in Quickborn bei Hamburg als neue Depotstelle für ihre Kunden nutzen.

Die BCA AG hat ihr Investmentplattformenangebot vertriebsunterstützend erweitert. Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner der gesamten BCA-Gruppe profitieren künftig vom Depotangebot der comdirect; einer Tochtergesellschaft der Commerzbank AG. Das umfangreiche Angebot der comdirect wurde prozessoptimiert in die BCA Maklersoftwarelösung DIVA integriert. Depots mit passenden Anlagelösungen können innerhalb der technischen Beratungsstrecke schnell und einfach eingerichtet werden. Dabei bietet die comdirect auch ein Depot für Aktien und Anleihen an. Mit dem Import der comdirect-Daten wird die Vermögensübersicht über alle Depotstellen hinweg zudem sowohl in der Softwarelösung DIVA als auch in der Endkunden-Applikation „Ihr FinanzCockpit“ angezeigt. Somit haben die Kunden des BCA-Partners die laufende Vermögensübersicht und -entwicklung übersichtlich mit allen Depots auf einen Blick.

„Wir freuen uns sehr über die Kooperation mit comdirect und sind überzeugt, dass die Zusammenarbeit für beide Seiten von Vorteil sein wird“, sagt Dr. Frank Ulbricht, Vorstandsvorsitzender der BfV Bank für Vermögen AG und Vorstand der BCA AG. Und Steve Ahlborn, Vorstandsvorsitzender der CARAT Fonds Service AG, stellt fest: „Die comdirect bietet ein umfassendes Wertpapierangebot mit ausgezeichnetem Service. Für Anlegerinnen und Anleger unserer Vertriebspartner der BCA AG und CARAT Fonds Service AG ist die Depotführung grundsätzlich kostenlos. Darüber hinaus stehen drei individuelle Konditionsmodelle zur Auswahl, die auf die individuellen Bedürfnisse der Partner auch mit einer Servicevergütung zugeschnitten werden können.“

Als zusätzliche Vergütung für den Vertrieb kann die Servicevergütung dienen, die sich prozentual auf das Depotvolumen bezieht. Weiterhin besteht die Option einer Kickback-Rückerstattung. Durch diese zusätzliche Vereinbarung kann die Bestandsprovision dem Kundendepot gutgeschrieben werden, so dass keine Zuwendungen mehr anfallen. (mho)

Andere ThemenBCA AGcomdirect