bAV oft mangelhaft
07.12.2017
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Eine Auswertung der bbvs GmbH zeigt, dass in den meisten kleinen und mittleren Unternehmen massive Mängel bezüglich bAV-Dokumenten bestehen. Von den Folgen können sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber betroffen sein.
Das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) hat in seinem Dossier "Mängel in bAV-Verträgen - unerkannte Haftungsfallen" die Auswertung von ca. 1.000 bAV-Verträgen durch die bbvs GmbH zusammengefasst, einer Rentenberatungsgesellschaft mit dem Schwerpunkt bAV. Die Ergebnisse sind alles andere als zufriedenstellend: „Eine völlig fehlerfreie Entgeltumwandlung muss man mit der Lupe suchen“, stellt Karsten Rehfeldt, Geschäftsführer der bbvs, ernüchtert fest. So fehlen bei der überwiegenden Mehrheit der Arbeitnehmer, die in kleinen oder mittleren Unternehmen aus eigenem Entgelt eine Betriebsrente aufbauen, entweder einige der erforderlichen Dokumente oder Vereinbarungen weisen beträchtliche Mängel aus. Beispielsweise sind in 90 % der Fälle Entgeltumwandlungsvereinbarungen fehlerhaft oder gar nicht vorhanden. Die Konsequenzen der Vertragsmängel können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer betreffen: Vermögensschäden, Schwierigkeiten beim Ausscheiden aus dem Betrieb und schwerwiegende Haftungsrisiken für die Arbeitgeber.
„Viele Unternehmen sitzen daher auf einer Zeitbombe, die zu erheblichen Haftungsansprüchen der Arbeitnehmer sowie finanziell belastenden Nachzahlungen von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen führen kann“, so Karsten Rehfeldt. Seit Monaten werde vor allem über die Neuerungen gesprochen, die das Betriebsrenten-Stärkungsgesetz ab 2018 für die betriebliche Altersversorgung bringt. „Die alte bAV-Welt bleibt aber weiter bestehen und mit ihr massive Mängel bei kleinen und mittleren Unternehmen.“
Viele weitere Mängel
Fehlerhafte Eigentumsumwandlungen sind bei weitem nicht der einzige Mangel, der häufig auftritt: Bei 60 % der untersuchten Vereinbarungen fehlten die Vertragsdokumente für die Direktversicherung oder Pensionskasse, d.h. in diesen Fällen kann die vom Arbeitgeber zugesagte Leistung nicht bestimmt werden. Unter Umständen droht eine Nachzahlung von Steuern und SV-Beiträgen.
Besonders eklatant: 95 % der untersuchten bAV-Vereinbarungen hatten keine Beratungsdokumentation. Weitere Mängel waren, dass die Verträge nach Ablauf der Versicherung nicht mit dem tatsächlichen Rentenalter synchronisiert waren (50 % der Fälle) oder Daten im Antrag, in der Eigentumsumwandlungsvereinbarungen und in der Police voneinander abwichen (25 % der Fälle). Immer wieder waren falsche Überschusssysteme in der Anwartschaft- und Rentenphase, falsche Buchung der betrieblichen Altersvorsorge auf der Gehaltsabrechnung und die fehlerhafte Behandlung von eingeschlossenen Zusatzversicherungen zu finden. (ahu)