"BaFin-Zahlen begründen keinen Provisionsdeckel"

11.12.2019

Martin Klein, Geschäftsführender Vorstand des VOTUM-Verbandes / Foto: © VOTUM

Unterschiedliche Provisionshöhen sind auch durch unterschiedliche Beratungssituationen und Produktgestaltungen bedingt.

So erfolgt etwa in der betrieblichen Altersvorsorge nicht notwendigerweise eine individuelle Beratung jedes Arbeitnehmers, sondern dieser wird, insbesondere bei durch den Arbeitgeber finanzierten Leistungen, häufig automatisch mit Versicherungsschutz bedacht. Der Abschluss solcher Verträge erfolgt daher auch mit niedrigen Provisionen unterhalb 2,5 %.

Bei der individuellen Beratung eines Versicherungsnehmers zu einem komplexen Produkt, bei dem, in der bestehenden Niedrigzinsphase, insbesondere das Austarieren des Garantieniveaus entscheidend ist für die Kundenrendite, wird für eine qualitativ hochwertige Leistung auch ein höherer Provisionssatz gewährt. Dies entspricht marktwirtschaftlichen Mechanismen.

Wenn die BaFin bei der Auswertung ihrer Zahlen zu dem Ergebnis gekommen ist, dass einzelnen Vermittlern übermäßige Provisionen von über 7 % gewährt worden, so hat sie nunmehr die Möglichkeit, diesbezüglich auf Basis des § 48 a VAG auf die einzelnen Versicherungsgesellschaften zuzugehen und eine Abstellung dieser festgestellten Missstände einzufordern.

Eine Grundlage für die Forderung nach einem Provisionsdeckel ergibt sich aus den mitgeteilten Zahlen tatsächlich nicht. Es ist und bleibt nicht Sache des Gesetzgebers, in einer sozialen Marktwirtschaft, die aus seiner Sicht vermeintlich korrekten Preise für die Vergütung einer Dienstleistung festzulegen."