BaFin beantwortet Fragen zu INFINUS

12.12.2013

BaFin-Hauptgebäude in Bonn

Die Verunsicherung wegen der Vorgänge rund um INFINUS ist erheblich. Deswegen hat die BaFin auf ihrer Website Antworten zu den wichtigsten Fragen eingestellt. Danach unterliege weder die Future Business KGaA noch die Prosavus AG oder die ecoConsort AG der Beaufsichtigung.

(fw/hwt) Zwar habe man in der Vergangenheit die Wertpapierprospekte der Future Business KGaA und der ecoConsort AG geprüft, jedoch ausschließlich unter den Aspekten Vollständigkeit, Verständlichkeit und innere Widerspruchsfreiheit.

Die Richtigkeit der Angaben und die Qualität der darin enthalten Anlagen zu prüfen, sei nicht Ausgabe der BaFin. Wörtlich heißt es dann: „Die BaFin hatte die Prospekte der Future Business KGaA und der ecoConsort AG zu billigen, da sie alle Mindestangaben enthielten, kohärent und widerspruchsfrei waren." Gleiches gelte für den Genussrechtsprospekt der Prosavus AG. Die Orderschuldverschreibungen der Future Business KFaA und der Prosavus AG seien nicht von einer Einlagensicherung oder Anlegerentschädigung umfasst. Beide Unternehmen gehörten keiner Einlagensicherungs- oder Entschädigungseinrichtung an. Zwar sei die INFINUS AG Mitglied der Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen (EdW).

Dies habe jedoch im konkreten Fall keine Konsequenzen, so die BaFin: „Entschädigungsansprüche würden nur dann bestehen, wenn zum einen ein Entschädigungsfall bei der INIFINUS AG Finanzdienstleistungsinstitut eingetreten wäre, zum anderen entschädigungsfähige Ansprüche bestehen würden. Beide Voraussetzungen lägen nicht vor. Fehlerhafte Beratung führe zudem nicht zu Ansprüchen nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz.

Eine Reihe von Fragen und Antworten finden Sie unter folgendem Link:

http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/FAQ/faq_meldung_131206_infinus.html