BaFin stellt Insolvenzantrag gegen d.i.i. Investment GmbH

18.04.2024

Foto: d.i.i.

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 17. April gegen die d.i.i. Investment GmbH ein Veräußerungs-und Zahlungsverbot erlassen und einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Gesellschaft gestellt.

Die d.i.i. Investment GmbH aus Wiesbaden ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft, die über die Erlaubnis verfügt, Investmentvermögen zu verwalten. Aktuell verwaltet sie 16 Alternative Investmentfonds mit einem Volumen von rund 621 Millionen Euro. Davon sind zwei Publikums-AIF und 14 Spezial-AIF. Die 16 AIF der d.i.i. Investment GmbH investieren schwerpunktmäßig in (Wohn-)Immobilien.

Das Moratorium sei notwendig, so eine Pressemitteilung der BaFin, um die Vermögenswerte der d.i.i. Investment GmbH in einem geordneten Verfahren zu sichern, bis das zuständige Amtsgericht über den Antrag der BaFin zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens entschieden hat. Grund für den Insolvenzantrag ist die Zahlungsunfähigkeit der d.i.i. Investment GmbH. Die Alleingesellschafterin der d.i.i. Investment, die Muttergesellschaft d.i.i. Deutsche Invest Immobilien AG, hatte bereits am 2. April 2024 einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Frankfurt am Main eingereicht.

Mit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder der Abweisung des Insolvenzantrages mangels Masse geht das Verwaltungs- und Verfügungsrecht für die Fonds auf die Verwahrstelle über. Bis zu diesem Zeitpunkt darf die d.i.i. Investment GmbH Geschäfte für Rechnung ihrer Fonds nur mit Einwilligung der Verwahrstelle durchführen. Sie muss zudem den Vertrieb ihrer bestehenden Fonds einstellen und darf keine weiteren Fonds auflegen.

Bereits im Februar geriet die d.i.i. Gruppe in die Schlagzeilen, da ein Dienstleister-Netz Handwerk- und Bauleistungen falsch abgerechnet haben soll. Eine interne Revision der Deutschen Invest Immobilien aus dem Jahr 2022 habe das Unternehmen auf betrügerische Handwerker-Abrechnungen aufmerksam gemacht. (fw)