Auf Leistung fokussiert

12.06.2016

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Viel hat sich in den vergangenen Jahren in der gesetzlichen Krankenversicherung getan – einiges hat sich zum Guten verändert, an anderer Stelle hakt es kräftig. Die Versicherten selbst wissen jedoch ganz genau, worauf es ihnen ankommt: Leistung schlägt Preis. An dieser Stelle können Makler gut ansetzen. Dabei sollten sie zunächst über die Problematik der Zusatzbeiträge aufklären.

Auch als Kassenpatient kann man sich wie ein Privatpatient mit der optimalen Medizin behandeln lassen – nur wissen das viele Versicherte überhaupt nicht. Die Freie Ärzteschaft (FÄ) hat sich dieses Problems nun angenommen und will stärker über die Möglichkeit der Kostenerstattung informieren. Dazu stellt sie Arztpraxen ein Informationspapier fürs Wartezimmer zur Verfügung. Die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) würden bereits zunehmend rationiert, erläutert Wieland Dietrich, Bundesvorsitzender des Verbandes. Und um Kostensteigerungen etwa durch die Alterung der Gesellschaft zu begegnen, sei in Zukunft eine spürbare Kürzung des gesetzlichen Leistungskatalogs unumgänglich, wie kürzlich die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO in einer Krankenkassenanalyse festgestellt habe. „Wer der rationierten Kassenmedizin entfliehen will, kann nur Kostenerstattung wählen“, so Dietrich. Grundsätzlich kann jeder Kassenpatient die Kostenerstattung wählen, das ist gesetzlich festgeschrieben. Der Arzt stellt dann eine Privatrechnung aus, und die Krankenkasse erstattet die Kosten für medizinische Leistungen, die sie bei Vorlage der Krankenversicherungskarte zu tragen hätte. Kosten darüber hinaus tragen die Patienten zwar selbst, aber oft lohnt sich eine Zusatzversicherung. Dietrich: „Dieses Prinzip gibt Patienten wie Ärzten Autonomie, sorgt für Transparenz und ermöglicht zudem einen fairen Wettbewerb im Gesundheitswesen.“ Wobei jeder Patient die freie Wahl hat, nach einem Quartal wieder zum sog. Sachleistungsprinzip der GKV zurückzukehren.

Der kleine aber feine Unterschied

Geht es um Wettbewerb, führt kein Vergleich zwischen den einzelnen GKV-Anbietern an den Zusatzleistungen vorbei. Denn ein Großteil der Leistungen ist gesetzlich vorgeschrieben und damit bei allen Krankenkassen gleich. Den Unterschied machen die Zusatzleistungen der Kassen in Form von kassenindividuellen Angeboten wie Bonusprogrammen, Wahltarifen und Präventionsangeboten. Wer zwischen den Gesellschaften vergleichen will, kommt um eine gute und umfassende Beratung nicht herum. Schließlich geht es stets um individuelle Wünsche und Bedürfnisse. Doch sind es zwangsläufig die Dickschiffe oder eher die kleineren Anbieter, die dabei in den Fokus rücken? Nikolaos Becker, Vertriebschef der Schwenninger Betriebskrankenkasse, warnt vor voreiligen Festlegungen: „Eine allgemeingültige Aussage lässt sich hier wohl nicht treffen. Entscheidungswege und Entwicklungsprozesse dürften bei uns sicher kürzer sein als bei großen Kassen, so dass wir flexibel auf die Bedürfnisse unserer Kunden reagieren können.“ Auch habe sein Unternehmen ein herausragendes Servicelevel: 88,5 % aller Kundenanrufe würden in weniger als 30 Sekunden angenommen. Der Horror „Warteschleife“ entfällt hier also. Es ist dabei zu beobachten, dass Kassen in den vergangenen Jahren ihre Spielräume für innovative Versorgungsangebote verstärkt genutzt haben. Auch steigende Ausgaben für die hausarztzentrierte Versorgung sind ein Indiz für ein besseres Leistungsangebot.

Erkennbarer Reformierungsbedarf

Zugleich ist ein Preiswettbewerb unverzichtbar, um eine nachhaltige Finanzierung der GKV zu ermöglichen. Wobei es kein Gefecht um junge und fitte Kunden geben darf. Dies soll seit 2009 der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich verhindern. Und er genügt diesem Anspruch mittlerweile nicht mehr so recht, wie Becker anmerkt: „Die Einführung des Gesundheitsfonds und die Weiterentwicklung des Finanzausgleichs zum morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich zum 1. Januar 2009 haben sich als grundsätzlich richtige Instrumente erwiesen, um den Wettbewerb in der GKV zu Gunsten einer besseren gesundheitlichen Versorgung der Menschen zu stärken.“ Mit der jüngsten Finanzreform im Jahr 2004 wurde zudem die Systematik des Zusatzbeitrages verändert und der pauschale Zusatzbeitrag in einen prozentualen Zusatzbeitragssatz umgestellt. An der Ausgestaltung des Finanzausgleichs hat sich indes nichts grundsätzlich verändert. Die Folgen sind an den Finanzergebnissen der Kassen abzulesen. Die Schere zwischen über- und untergedeckten Kassen geht immer weiter auseinander. Sie entsteht, weil manche Kassen weit mehr Geld aus dem Gesundheitsfonds zugewiesen bekommen, als sie zur Versorgung ihrer Versicherten tatsächlich benötigen. Becker kritisiert dies scharf: „Der Solidargedanke wird ad absurdum geführt, wenn mit den Beiträgen der einen die Überschüsse der anderen angehäuft werden.“ Der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) müsse deshalb dringend reformiert werden, um wieder faire Wettbewerbsbedingungen herzustellen.

Nicht alleinig der Preis ist heiß

So hat eine Umfrage der Schwenninger Krankenkasse im Vorfeld der erstmaligen Erhebung des einkommensabhängigen Zusatzbeitrages ergeben, dass die meisten Versicherten größeren Wert auf das Leistungsportfolio ihrer Kasse legen. Wobei die Höhe des Zusatzbeitrages zumindest nach Auffassung des Schwenninger-Managers nur sehr eingeschränkt als Wettbewerbsindikator angesehen werden könne: „Von der Höhe des Zusatzbeitrages kann auch nicht unmittelbar auf die wirtschaftliche Stärke und Performance des Unternehmens geschlossen werden. Jede gute Managementleistung kann durch die Mechanismen der Zuweisungssystematik konterkariert werden.“ Beispielsweise würden teurere Versorgungsstrukturen in Ballungsräumen oder hohe Krankengeldausgaben, die sich nach dem Einkommen der Versicherten richteten, nicht ausreichend vom Morbi-RSA berücksichtigt und führten somit indirekt zu einem höheren Zusatzbeitrag. Allerdings mehren sich vor dem Hintergrund weiter steigender Zusatzbeiträge die Forderungen, dass Deutschland wieder zu einer paritätischen Finanzierung der Krankenkassen durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer zurückkehren soll. Es ist jedoch nicht zu erwarten, dass es in der laufenden Legislaturperiode noch gesetzliche Änderungen geben wird. (hwt)   (Wettbewerb in der GKV , finanzwelt extra 03/2016 , Krankenversicherung)