Auch Koalitionspartner lehnt BaFin-Aufsicht ab

16.03.2020

Sebastian Brehm, Vorsitzender der MIT-Steuer- und Finanzkommission / Foto: © CSU/ Tobias Koch

Die Kritik an der geplanten Übertragung der Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die BaFin ebbt nicht ab: Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) sieht in der Maßnahme weder Sinn noch Notwendigkeit.

„Die Übertragung der Erlaubniserteilung und der Aufsicht würde die Kosten der Betriebe erheblich erhöhen, die Bürokratie vergrößern und würde nicht zu einem höheren Verbraucherschutz beitragen“, heißt es in dem Beschluss der MIT-Kommission Steuern und Finanzen. „Es gibt keine Hinweise darauf, dass das bestehende System negative Auswirkungen hat. Wir sollten deshalb entweder beim bisherigen System bleiben oder bundesweit einheitlich die Zuständigkeiten auf die Industrie- und Handelskammern übertragen“, erläutert Sebastian Brehm, haushalts- und finanzpolitischer Sprecher der CSU im Bundestag und Vorsitzender der MIT-Steuerkommission. „Die Bundesregierung sagt selbst, dass ihr keine Informationen über eine Benachteiligung von Verbrauchern vorliegen, die durch Finanzanlagenvermittler verursacht wurden. Es ist überhaupt nicht erkennbar, weshalb die BaFin für die Prüfung der Erlaubnisvoraussetzungen und für die Aufsicht über die Tätigkeit der Finanzanlagenvermittler mehr Fachkompetenz und eine bessere Qualität haben sollte als die IHKs“, so Brehm weiter. Bei einer Übertragung der Aufsicht auf die BaFin würden die Kosten für die Finanzanalgenvermittler erheblich steigen. Deshalb befürchtet die MIT, die mit ca. 25.000 Mitgliedern der größte parteipolitische Wirtschaftsverband Deutschland ist, dass wegen der deutlich höheren Kosten und der zunehmenden Bürokratie viele Kleingewerbetreibende aufgeben könnten. „Damit hätte letztlich auch der Verbraucher das Nachsehen, da er weniger Auswahl hätte“, so Sebastian Brehm. Unter der Aufsichtsübertragung würde auch die Finanzierung des Mittelstandes leiden.

Der CSU-Politiker befürwortet, wie auch die FDP (finanzwelt berichtete), dass die bislang länderspezifische Aufsicht (in neuen Bundesländer sind die Gewerbeämter, in sieben die IHKen für die Aufsicht zuständig) vereinheitlich wird. „Die Bundesregierung sollte sich dafür einsetzen, die Zuständigkeit für die Aufsicht über Finanzanlagenvermittler im Sinne eines One-Stop-Shops bundesweit auf die IHKs zu übertragen. So könnte die Einheitlichkeit der Aufsicht sogar noch gestärkt werden.“ Aus Sicht des MIT könnte die BaFin aber eine federführende Rolle in dem Ausschuss übernehmen, in dem die Verwaltungsvorschriften festgelegt werden. (ahu)