ARTUS erweitert Deckungskonzepte

10.12.2013

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**„Die Haftungs-Risiken in der Agrar- und Ernährungswirtschaft haben sich deutlich verschärft. Das kann zu gefährlichen Lücken im Deckungsschutz der Vermögensschadenversicherung führen." Darauf macht **Friedrich Ganz, Vorstandsvorsitzender der ARTUS GRUPPE, aufmerksam und rät zu einer Überprüfung des bestehenden Versicherungsschutzes.

(fw/hwt) Neue Vorschriften verpflichteten die Behörden, in Fällen der Überschreitung zulässiger Grenzwerte sowie bei Verstößen gegen Hygienevorschriften und bei Kennzeichnungsmängeln die Öffentlichkeit zu informieren. Das setze nicht einmal eine drohende Gesundheitsgefahr voraus. Die Ämter verfügten neben den bereits vorhandenen Möglichkeiten wie der Anordnung von Rücknahme oder Rückruf der betroffenen Produkte somit über ein zusätzlich besonders „scharfes Schwert", so der Industrieversicherungsmakler.

Im Lebensmittel-Einzelhandel hat der Preisdruck deutlich zugenommen, verbunden mit einem steigenden Qualitätsbewusstsein der Verbraucher. Hinzu kommen EU-Verordnungen und nationale Gesetze für die Lebensmittelsicherheit. So erstrecken sich die Sorgfaltspflichten auf sämtliche Produktions- und Verarbeitungsstufen vom Acker bis zum Teller. Für die Produzenten erhöhen sich damit die Risiken, für die herkömmliche Deckungskonzepte nicht ausreichen.

ARTUS hat die eigenen Deckungskonzepte daher auf die Fälle erweitert, in denen Vermögensschäden aufgrund des Überschreitens der zulässigen Grenzwerte von Gentechnisch Veränderten Organismen (GVO) geltend gemacht werden. Der Umsatzverlust wird bereits dann abgesichert, wenn es wegen Presseveröffentlichungen zu einem Umsatzrückgang kommt. ARTUS unterstützt zusätzlich seine Kunden sowohl im Rahmen der Entwicklung von präventiven Maßnahmen als auch bei der professionellen Begleitung zur Wiederherstellung der eigenen Reputation. Der Haftpflichtversicherungsschutz wird dadurch mit einem Bilanzschutzkonzept kombiniert, das auf die Anforderungen der aktuellen Gesetzgebung abgestimmt ist.

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