„Was für Sparer übrig bleibt“

23.09.2021

Foto: © Matthew Bennett - unsplash.com

Die neuste Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) „Was für Sparer übrig bleibt“ vergleicht verschiedene Formen geförderter Altersvorsorge. Sie zeigt, dass die betriebliche Altersvorsorge schlechter abschneidet als gemeinhin angenommen und wie undurchsichtig die Förderungsmodelle für Sparer sind.

In einer gemeinsam aufgesetzten Studie vergleichen DIA, Fintech myPension und V.E.R.S. Leipzig GmbH Nettorenten der vier verschiedenen Formen geförderter Altersvorsorge. Für die Case Study wurden in fünf Musterfällen die Nettorentenbeträge untersucht, die sich in den verschiedenen Fördermodellen der Entgeltumwandlung bei gleichem Nettoeinkommen (d. h. nach der Einzahlung in den Altersvorsorgevertrag) ergeben. Dabei wurde eine Bestandsaufnahme des deutschen Altersvorsorgesystems vorangestellt, die gleichzeitig Probleme und Herausforderungen der drei Vorsorgeschichten benennt und deren Komplexität beschreibt. Das Ergebnis zeigt: Basisrente, Riesterrente, betriebliche Altersversorgung (Direktversicherung) und private Rentenversicherung (3. Vorsorgeschicht) unterliegen mehreren Faktoren, die die Höhe ihrer späteren Nettorente erheblich beeinträchtigen – davon sind einige Förderwege mehr betroffen als andere.

Betriebliche Altersvorsorge im Vergleich

So führt die steuerliche und sozialrechtliche Förderung der bAV aus Sicht der Sparer nicht zu entsprechenden Ergebnissen bei den Nettorenten. Die risikoarme Kapitalanlage, die aufgrund der vorgeschriebenen Bruttobeitragsgarantie erforderlich ist, und Einbußen in der gesetzlichen Rente führen dazu das die bAV im Vergleich deutlich schlechter abschneidet. Im Musterfall eines Ehepaares mit zwei Kindern und Durchschnittsverdienst ist zwar ein vergleichsweise höherer Sparbetrag in der Einzahlungsphase möglich, da Steuern und Sozialversicherungsbeiträge auf den Entgeltbestandteil, der für die bAV aufgewendet wird, eingespart werden. „Diese höheren Einzahlungen führen allerdings am Ende der Sparphase nicht zu einem wesentlich höheren Guthaben im Vergleich zur privaten Rentenversicherung, deren Beiträge aus dem Nettoeinkommen aufgebracht werden müssen“, erläutert Alberto del Pozo, Geschäftsführer myPension.

Grund dafür ist die risikoärmere Kapitalanlage in der bAV. „Daraus ergibt sich eine geringere monatliche Rente. Hinzu kommt für den Sparer eine geringere gesetzliche Rente, da auf die Einzahlungen in die Betriebsrente keine Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung geleistet worden sind. Außerdem ist die Besteuerung der Betriebsrente deutlich höher“, benennt del Pozo die weiteren Ursachen für das ungünstige Abschneiden der betrieblichen Altersversorgung.

Änderungsbedarf beim gesetzlichen Rahmen

DIA-Sprecher Klaus Morgenstern sieht einen großen Änderungsbedarf des gesetzlichen Rahmens für die Entgeltumwandlung: „Die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht war ursprünglich als befristete Anschubhilfe für die Entgeltumwandlung gedacht. Vor allem wegen der Geringverdiener, die bei der nachgelagerten Besteuerung wenig von einer Steuerbefreiung in der Ansparphase profitieren, war 2002 zusätzlich noch der Wegfall der SV-Beiträge eingeführt worden. Aus heutiger Sicht stellt sich allerdings die Frage, ob es dieser Anschubhilfe tatsächlich noch bedarf und ob die ungünstigen Wechselwirkungen mit der gesetzlichen Rente am Ende mehr Nachteile bringen“. Besonders die Bruttobeitragsgarantie und die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht sollten laut den Studieninitiatoren geprüft werden. (lb)

Weitere Informationen und die vollständige Studie finden Sie hier.