Urteil zum Provisionsabgabeverbot liegt vor

07.02.2013

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Mit seinem Gang vor das Frankfurter Verwaltungsgericht sorgte der Finanzvermittler AVL für hohe Wellen. Der Dienstleister stemmte sich gegen das Provisionsabgabeverbot. Das Gericht gab AVL in allen Punkten Recht.

(fw/ck) Nun liegt die schriftliche Urteilsbegründung vor, hier wird noch einmal sehr deutlich, dass auch die Richter der Meinung sind, dass die Regelung, die aus dem Jahr 1934 stammt, nicht mehr zeitgemäß ist. Mit dem Sieg vor dem Gericht darf AVL nun weiterhin fondsgebundene Kosten zweier Lebensversicherungen zugunsten seiner Kunden rabattieren. Generell dürfen Versicherungsmakler künftig Provisionen direkt an die Versicherten weitergeben.

Bis Mitte Dezember hat die zuständige Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Zeit, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen.

www.avl-investmentsfonds.de