Und ewig droht die Umsatzsteuer...

07.02.2013

…titelt die gestrige Pressemeldung des AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung e.V.. Demnach droht allen Versicherungs- und Kapitalanlagevermittlern ohne Abschlussvollmacht die Umsatzsteuerpflicht – auch auf Inkassoleistungen und Schadenregulierung.

(fw/mo) Wie der AfW berichtet, plant die EU Kommission die Umsatzsteuerrichtlinie in Bezug auf Finanzdienstleistungen zu ändern. Diese müsste dann in deutsches Recht umgesetzt werden. Noch aus der Ratspräsidentschaft der Schweden kommen diese Vorschläge, deren Umsetzung eine ruinöse Belastung der gesamten Vermittlerschaft bedeuten würde, die weder eine Abschlussvollmacht vom Produktgeber oder ihren Kunden haben.

Wichtig ist für Unternehmen und Bürger, dass der Vermittlungsprozess umsatzsteuerfrei bleibt. Es darf daher für die Steuerfreiheit nicht darauf ankommen, ob der Vermittler Abschlussvollmacht hat. Vielmehr kommt es auf die Art der Leistung an. Diese Einschränkung darf nicht Teil der Richtlinie werden. Es muss weiter festgehalten werden, dass die anderen typischen Leistungen der Versicherungsvertreter und -makler- also Inkasso und Schadenregulierung - steuerfrei bleiben.

Der AfW - Bundesverband lehnt diese Regelung kategorisch ab und kämpft für eine Änderung des Richtlinientextes in Berlin und Brüssel. "Wir haben natürlich bereits die Mitglieder des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages über diesen verheerenden Entwurf in Kenntnis gesetzt und sie über die Auswirkungen auf die Vermittlerschaft informiert.", so AfW Politikvorstand Frank Rottenbacher. "Wenn dieses wichtige Thema im Finanzausschuss diskutiert werden wird, sind die Interessen der unabhängigen Finanzdienstleister somit durch die Tätigkeit des AfW im Ausschuss bekannt." so Rottenbacher weiter.

Steuerberater Daniel Ziska von der GPC Tax aus Berlin und steuerpolitischer Berater des AfW ergänzt: Während Großbritannien in Brüssel in diesem Thema gut positioniert ist, muss Deutschland darauf achten, dass die hiesigen Besonderheiten auch berücksichtigt werden. Eine Modernisierung der Richtlinie ist gut, aber es darf im Umfang der Steuerbefreiung keinen Schritt zurück geben.