Studie: Handlungsbedarf bei Unternehmerversorgung

07.02.2013

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Der Hamburger Industrieversicherungsmakler Gossler Gobert & Wolters (GGW Gruppe) hat in der zweiten Hälfte des vergangenen Jahres mittelständische Unternehmen zur betrieblichen Altersvorsorge für Geschäftsführer und Führungskräfte befragt. Im Ergebnis sehen die Autoren eine detailliertere Prüfung der vorhandenen Verträge als notwendig an.

(fw/ah) Rund 70 Prozent der Unternehmen lassen demnach ihre Verträge regelmäßig prüfen, davon nahezu die Hälfte alle ein bis zwei Jahre. Im Vordergrund steht für sie insbesondere der Check des Finanzierungsstatus, gefolgt von rechtlichen Aspekten sowie dem Insolvenzschutz. In etwa der Hälfte aller Fälle erfolgt die Beurteilung über den Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater des Unternehmens. "Unternehmen sollten sicherstellen, dass die Prüfung über eine korrekte Ausweisung von Rückstellungen in der Bilanz oder die Bilanzberichtigungen nach dem BilMoG hinausgeht", erläutert Martin Meiselbach, Geschäftsführer der GGW Tochtergesellschaft GGW Versorgungsmanagement GmbH, die sich auf das Thema der betrieblichen Altersvorsorge spezialisiert hat. "Es sollten ergänzend ebenfalls versicherungsrelevante Aspekte in Augenschein genommen werden. So gilt es bei Direktzusagen regelmäßig zu überprüfen, ob die Rücklagen des Unternehmens für eine spätere Versorgung der Geschäftsführer oder Führungskräfte auch wirklich ausreichen, damit es für das Unternehmen zum Zeitpunkt der Zahlungsverpflichtung nicht zu Liquiditätsengpässen kommt. Auch die kontinuierliche Optimierung möglicher Finanzierungsinstrumente wird vermutlich in den wenigsten Fällen über den Steuerberater erfolgen. Es besteht daher die Gefahr einer Art Scheinsicherheit für das Unternehmen", folgert der bAV-Spezialist. Nur 13 Prozent der Befragten ziehen ihre Versicherungsexperten zur Prüfung hinzu. Ein Blick in die bAV-Verträge ist auch in Bezug auf den Insolvenzschutz der angesparten Vermögenswerte ratsam. Im Rahmen der Befragung der GGW Gruppe landete dieser Aspekt jedoch nur auf Platz drei der Prüfungsgründe.

http://www.ggw.de/