Wohngebäude- und Hausratdeckung aus einer Hand
22.07.2015
Die Grundeigentümer-Versicherung ist ein Spezialist für die Kombination einer Hausratversicherung mit der Wohngebäudedeckung. Der Maklerversicherer bietet den Schadensservice aus einer Hand.
2015-07-23 (fw/db) Die Grundeigentümer-Versicherung bekennt sich – entsprechend ihrem Firmennamen und der strategischen Ausrichtung – unverändert zur Wohngebäudeversicherung. So trug im abgelaufenen Geschäftsjahr vor allem diese Sparte maßgeblich zum Wachstum der Prämieneinahmen des Hamburger Versicherers von insgesamt 36,9 auf 38,9 Millionen Euro bei. Weitere Wachstumsträger waren die Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung.
In diesem Ergebnis spiegelt sich die bereits 2013 gestartete erfolgreiche Marketingkampagne des Versicherers „Wohngebäude und Hausrat aus einer Hand!“ wieder. Sie wird noch bis zum Jahresende 2015 fortgesetzt. Zusätzlich zu allen versicherungstechnischen Vorteilen bietet ab sofort die Grundeigentümer-Versicherung für Neukunden, die sowohl den Hausrat als auch die Immobilie bei ihr versichern, zusätzlich 20 Prozent Beitragsnachlass auf ihren Top-Hausrattarif.
Entsteht durch Sturm, Hagel oder Hochwasser ein Schaden, ist meist nicht nur das Gebäude allein betroffen, sondern fast immer auch der Hausrat. Zwar bieten die Wohngebäude- und Hausratversicherung jeweils Versicherungsschutz für unterschiedliche Sachen und Gegenstände, doch greifen sie im Schadenfall meist eng ineinander.
Mehrwert durch Versicherung aus einer Hand
Wer seine Immobilie und seinen Hausrat in einer Hand und mit aufeinander abgestimmten Konzepten versichert, profitiert von weitestgehend lückenlosem Versicherungsschutz und gerät nicht in Zuständigkeitsstreitigkeiten zweier Gesellschaften.
So kann es immer wieder zu Differenzen kommen, wenn Wohngebäude- und Hausratversicherung bei unterschiedlichen Gesellschaften abgeschlossen sind – beispielsweise, wenn die Einbauküche oder der Bodenbelag beschädigt wurde. Ein Ansprechpartner, eine Schadenmeldung und ein Sachverständiger sorgen dafür, dass aus einem großen Schaden nicht auch noch großer Ärger wird, weil sich keine der beteiligten Gesellschaften zuständig fühlt.
Auch Kosten für die Auslagerung des Hausrats bei Gebäudebeschädigungen, wie nach einem Sturm-Schaden, werden gemäß des Versicherungsumfangs ebenso problemlos übernommen wie Schutz- und Bewegungskosten für Anbauküchen oder Anbauschränke. Dazu müssen die Aufwendungen der Entsorgung von Gebäude- und Hausratmüll im Schadensfall nicht getrennt werden, sondern sie werden in der Regel von einem Versicherer übernommen.
Dietmar Braun