Werden Anlegerrechte im Sanierungsfall grundlegend beschnitten?

23.01.2018

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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat eine für die Fondsbranche wohl wegweisende Entscheidung getroffen – zu Ungunsten der Anleger. Die zugrunde liegende Rechtsaufassung kann getrost als „eigenwillig“ bezeichnet werden.

Das „manager magazin“ berichtete gestern über den Fall des Immobilienfonds Medico 44. Mit dieser Anlage investiert das Emissionshaus Gebau in das Golf- und Tagungshotel Wiesensee im Westerwald, das von der Lindner-Hotelgruppe betrieben wird. Nachdem der Fonds zuletzt Schulden in Millionenhöhe angehäuft hatte, forderte die Bank die ca. 400 Anleger dazu auf, über den Notverkauf der Fondsimmobilie abzustimmen. Schließlich stimmte eine hauchdünne Mehrheit von 48,16 % der Anleger dem Verkauf zu, während 47,17 % dagegen stimmten und 4,67 % sich enthielten.

Die Geschäftsführung der Medico-Fonds wertete diese Mehrheit als ausreichend und verkaufte die Immobilie. Ein institutioneller Investor war damit jedoch nicht einverstanden und zog vor Gericht. Jedoch wurde seine Klage sowohl vom Landgericht als auch vom Oberlandesgericht Düsseldorf abgewiesen. Vor allem das zweite Urteil verdient nach Einschätzung des Klägeranwaltes Ralph Veil von der Kanzlei Mattil & Kollegen Beachtung. So stimmten die Richter des OLG Düsseldorf dem Kläger zwar insoweit zu, dass die einfache Mehrheit in der Abstimmung über den Immobilienverkauf zwar nicht als Zustimmung ausgereicht hätte. Jedoch sei der Verkauf der Immobilie aufgrund der prekären Lage des Fonds „alternativlos“ gewesen, sodass die Gesellschafter dazu verpflichtet gewesen seien, die Entscheidung der Fondsgeschäftsführung zu unterstützen. Rechtsanwalt Veil sagte gegenüber dem manager magazin online, dass das OLG Düsseldorf damit die Nein-Stimmen als Ja-Stimmen umqualifiziert habe. Damit sie die nötige Dreiviertel-Mehrheit für den Verkauf zustande gekommen. Mit anderen Worten: Die Abstimmung war gar nicht nötig, weil der Verkauf der Immobilie bereits vorher feststand – unabhängig vom Abstimmungsergebnis.

Was bedeutet das Urteil?

Nach Auffassung von Ralph Veil, der seit Jahren Anleger geschlossener Fonds vertritt, könnte das OLG Düsseldorf den Fondsfirmen eine Art Freifahrtschein für die Zukunft ausgestellt haben. So könnten Geschäftsführer von Fonds, die in finanzielle Schieflage geraten sind, jedes Sanierungskonzept durchsetzen, da die Abstimmung darüber ohnehin quasi ohne Bedeutung wäre: Wie oben erwähnt werden im Falle eines „alternativlosen“ Sanierungskonzeptes die abgelehnten Stimmen als Zustimmung umqualifiziert.

Aus Sicht des Anwalts besteht das große Problem für die Anleger darin, dass diese naturgemäß über die Lage des Fonds deutlich schlechter informiert sind als das Fondsmanagement. Somit könnten Fondsmanager bewusst eine „alternativlose“ Lage des Fonds herbeiführen.

In dem Fall ist das letzte Urteil aber noch nicht gesprochen: Ralph Veil zur endgültigen Klärung des Falls den Bundesgerichtshof eingeschaltet. Die gesamte Branche dürfte somit bald mit großer Spannung nach Karlsruhe blicken.

Über die weitere Entwicklung in diesem spannenden Fall wird Sie finanzwelt auf dem Laufenden halten. (ahu)