Wer zahlt bei Verstößen gegen DSGVO?

24.05.2018

Bei Verstößen gegen die DSGVO drohen Unternehmen Geldstrafen und Schadensersatzzahlungen / Foto: © BillionPhotos.com - stock.adobe.com

Aufgrund der neuen Datenschutzgrundverordnung könnten sich viele Unternehmen Schadensersatzklagen gegenüber sehen. Sie können sich dagegen jedoch versichern.

Morgen wird mit Inkrafttreten der europaweit gültigen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) der Datenschutz auf europäischer Ebene vereinheitlicht. Damit sollen Verbraucher besser vor dem Missbrauch ihrer Daten geschützt werden. Jedoch sind viele Unternehmen verunsichert, welche Konsequenzen die neue Regelung mit sich bringt. Gerade am Anfang dürfte noch das Problem bestehen, dass die Regelung aus Fahrlässigkeit nicht eingehalten wird. So drohen Unternehmen die die Vorschriften zur Verarbeitung personenbezogener Daten, bspw. die Speicherung der E-Mail-Adressen, nicht einhalten, Schadensersatzansprüche. „Gerade beim Schadensersatz für immaterielle Schäden gibt es bislang noch wenig Erfahrungen, so dass die Auswirkungen schwer abzuschätzen sind“, gibt Helmut Hecker, Leiter Unternehmerkunden Haftpflicht bei der Gothaer, zu bedenken.

Unternehmen können sich über eine gute Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung aber gegen eventuelle datenschutzrechtliche Probleme absichern. „Unsere Policen leisten bei Schadensersatzansprüchen nach den neuen Datenschutzregelungen bei materiellen und immateriellen  Schäden. Diese  werden hier wie Vermögensschäden behandelt“, erklärt Hecker. Neben der Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung finden Unternehmen entsprechenden Schutz auch in den Produkten Gothaer GewerbeProtect (GGP), Gothaer Unternehmerpolice (GUP) oder der Gothaer Multirisk-Police (GMP).

Eventuelle Geldbußen müssen die Unternehmen aber aus eigener Tasche begleichen, denn deren Versicherung ist nicht erlaubt. Regresse gegen externe Datenschutzbeauftragte bilden hier eine Ausnahme. Gerade  hinsichtlich der Geldstrafen werden deutlich strengere Strafen erwartet: Unternehmen drohen bei Verstößen gegen das EU-DSGVO Bußgelder in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro bzw. bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens. (ahu)

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