Wer wird Versicherungskäse des Jahres 2024?

12.06.2024

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In der Produktentwicklung sind die Versicherer kreativ – doch nicht alle neuen Tarife sind auch wirklich sinnvoll und manche sind sogar totaler Käse. Der Verbraucherschutzverein Bund der Versicherten e. V. kürt daher seit 2015 jährlich das schlechteste Versicherungsprodukt zum „Versicherungskäse des Jahres“. Auch dieses Mal haben Verbraucher, Journalisten und Experten zahlreiche Vorschläge eingereicht, aus denen die Jury die drei aussichtsreichsten Kandidaten auf den Negativpreis ausgewählt hat. Zum zweiten Mal wird auch ein Publikumsliebling gewählt.

In die Endauswahl haben es unter anderem folgende Versicherungsprodukte geschafft:

Akkuschutz für E-Bikes – Wertgarantie SE Deutschland

E-Bikes sind ein Trend! Das hat auch die Wertgarantie SE Deutschland erkannt und bietet für den Akku als Verschleißteil eine Versicherungslösung an. Für 5 Euro im Monat erhält der elektrifizierte Radfahrer nach 13 Monaten Vertragslaufzeit unter anderem eine Deckung für Verschleiß des E-Bike-Akku. Die Ausschlussliste ist aber lang. Akkus für E-Bikes sind nicht günstig und der Ersatz kann schnell mehrere hundert Euro kosten. Dies ist aber kein Grund für eine Versicherungsdeckung gegen Verschleiß. Wenn man bedenkt, dass ein solcher Akku auch mal schnell 80.000 km halten kann.  Zum Schluss darf nicht übersehen werden, dass auch der Versicherer in diesem Vertrag ein ordentliches Kündigungsrecht hat und somit das perfekte Werkzeug sich von alten und schlechten Akkus/Risiken rechtzeitig vor dem Leistungsfall zu trennen.

Nachhilfe-Versicherung – Astra Versicherung AG

Der Wunsch, seine Kinder gegen schlechte Schulnoten zu versichern, kann mit dieser Versicherung nicht erfüllt werden. Astra Versicherung AG bietet für 29,99 Euro Jahresprämie einen Betrag von 400 bzw. 600 Euro je nach Dauer für pädagogische Leistungen während eines Krankenhausaufenthaltes oder einer längeren Krankenhausphase. Ist das Kind noch unter 14 Jahre alt, bekommt man für das sogenannte Rooming-in, die Mitaufnahme eines Elternteils, 50 Euro am Tag. Wenn ein Kind krank ist, geht es in erster Linie um Genesung. Nicht um den schulischen Erfolg. Ist es länger krank, bestehen auch in dieser Zeit die Schulpflicht und das Recht auf Beschulung. Dies wird über die Krankenhäuser geregelt, auch eine Beschulung zu Hause und über ein mobiles Klassenzimmer ist möglich. Rooming-in ist über die gesetzlichen Krankenkassen bei kleineren Kindern mitversichert.

Die Fach-Jury

Zur Fach-Jury gehören Alexander Beurmann (Versicherungsberater und Geschäftsführer bei Falken, Sammer Deppner), Sandra Klug (Juristin und Verbraucherschützerin der Verbraucherzentrale Hamburg), Britta Langenberg (Expertin Vorsorge und Versicherungen der Bürgerbewegung Finanzwende), Dr. Achim Tiffe (Vereinsmitglied beim Institut für Finanzdienstleistungen e. V. (iff) und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner der Kanzlei Juest & Oprecht).

Verbraucher können auf der Website des BdV bis zum 26.06.2024 für ihren Favoriten stimmen. Der Versicherungskäse wird am 28.06.2024 – dem Tag der Versicherungen – im Rahmen einer Online-Veranstaltung um 10.30 Uhr verliehen. (mho)

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