Was kostet eine betriebliche Umschulung für den Arbeitgeber?

08.06.2021

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Welche Vorteile ergeben sich für Arbeitgeber, die eine Umschulung ermöglichen

Arbeitgeber profitieren gleich mehrfach. Die Umschulung eines einzelnen Mitarbeiters oder mehrerer Mitarbeiter ist eine Chance, Fachkräfte zu sichern, die noch besser in dem Unternehmen eingesetzt werden können. Zudem hilft es dem Unternehmensklima und sorgt für mehr Zufriedenheit. Es mag Umverteilungen vereinfachen, abteilungsübergreifendes Denken ermöglichen und die Umschulenden werden weiter an den Betrieb gebunden. Außerdem gewinnt dabei das Image des Unternehmens und die Flexibilität innerhalb steigt.

Anfallende Kosten für den Arbeitgeber

Möchten Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine Umschulung ermöglichen, ist dies mit einigen Kosten verbunden. Im Schnitt werden für eine Umschulung knapp 36.000 Euro berechnet. Dabei handelt es sich um Ausgaben für die Eignungsfeststellung der Teilnehmer, Erstattung der Berufsschulgebühren sowie die Kostenübernahme von notwendigen überbetrieblichen Lehrgängen.

Kosten mit Fördermitteln decken – was steht Unternehmen zur Verfügung

Aufgrund der relativ hohen Summen empfiehlt es sich für Unternehmen, sich beim Arbeitsamt nach möglichen Zuschüssen und dafür notwendigen Bedingungen zu erkundigen. Eine Umschulung wird beim Arbeitsamt als eine besondere Form der Weiterbildung angesehen, weshalb Förderungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden, die zum großen Teil unter die gleichen gesetzlichen Regelungen fallen wie die Förderungen für herkömmliche Weiterbildungen über das Arbeitsamt. Je nach vorliegenden Umständen ist nach dem Sozialgesetzbuch II sogar eine vollständige Kostenübernahme der Umschulung möglich.

Die Förderung von Weiterbildungen und Co läuft unter dem Stichwort Qualifizierungsoffensive, die Unternehmen auch in Sachen Digitalisierung, Strukturwandel und Fachkräftemangel unterstützen soll. Ziel der Qualifizierungsoffensive ist zudem, Betrieben zu helfen, das Potenzial ihrer Mitarbeiter zukunftsorientiert zu entwickeln.

Betriebe erhalten dabei Unterstützung in Sachen Weiterbildung in vier Bereichen:

  • Die Qualifizierungsberatung ist individuell auf das jeweilige Unternehmen abgestimmt.
  • Es werden Förderleistungen bereitgestellt wie die Übernahme von Lehrgangskosten oder Zuschüsse zum Arbeitsentgelt.
  • Mitunter wird ein erweiterter Zugang zur Weiterbildungsförderung möglich.
  • Eine Förderung wird bereitgestellt, wenn geringqualifizierte Beschäftigte einen Berufsabschluss nachholen möchten.

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