VOM: Zahl der Verbraucherbeschwerden bei Versicherungen nehmen zu

22.01.2025

Dr. Sibylle Kessal-Wulf, Ombudsfrau für Versicherungen / Foto: © Christian Lietzmann

Die Streitigkeiten von Verbrauchern im Bereich der Versicherungswirtschaft haben im vergangenen Jahr deutlich zugenommen, wie aus dem Tätigkeitsbericht 2024 der privaten Schlichtungsstelle Versicherungsombudsmann e. V. (VOM) hervorgeht. Demnach wurden im Jahr 2024 insgesamt 21.548 Anträge auf Schlichtung von Streitigkeiten eingereicht, mit rund 20 Prozent eine deutliche Steigerung im Vergleich zu 2023.

Der Großteil davon entfällt auf Beschwerden bei Versicherern, die um 20 Prozent auf 20.805 anstiegen. Gegen Vermittler wurden 334 Beschwerden eingereicht, ein Plus von fünf Prozent gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt wurden von der Versicherungsombudsfrau 14.012 Anträge zulässig beendet, 4.337 als unzulässig abgewiesen, der Rest war noch in Bearbeitung.

Beschwerden nach Versicherungssparten

Spitzenreiter der Versicherungssparten, bei denen die Verbraucher Beschwerden einlegten, war der Bereich Rechtsschutzversicherung mit 3.369 Beschwerden, gefolgt von der Lebensversicherung (3.189 Beschwerden) sowie derKfz-Kaskoversicherung (2.896). Weiteres Konfliktpotenzial gab es bei der Hausratversicherung (2.331), der Kfz-Haftpflicht (2.094) und in der Gebäudeversicherung (1.079).  

Über den Versicherungsombudsmann e. V. (VOM)

Die private Schlichtungsstelle Versicherungsombudsmann e. V. (VOM) wurde von der deut schen Versicherungswirtschaft im Jahr 2001 gegründet. Zur Schlichtungsstelle gehören die Ombudsfrau und der Trägerverein, der die personellen und sachlichen Mittel bereitstellt. Der Zweck besteht in der Förderung der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern, Versicherern oder Vermittlern.  

Je nach Ergebnis ihrer Prüfung entscheidet die Ombudsfrau über die Beschwerde, spricht eine Empfehlung aus, unterbreitet einen Schlichtungsvorschlag und erläutert die Sach- und Rechtslage in verständlicher Sprache. Ihr kommt im Verfahren gegen Versicherer auch die Befugnis zu, bis zu einem Beschwerdewert von 10.000 Euro für das Unternehmen verbindlich zugunsten der Schlichtungsantragsteller zu entscheiden. Die Ombudsfrau arbeitet für Verbraucher kostenfrei. Sie überprüft neutral, schnell und unbürokratisch die Entscheidungen des Versicherers oder das Vorgehen des Versicherungsvermittlers. (mho)