Umwandlung von Corona- in Klimaschulden verfassungswidrig

15.11.2023

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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat dem finanzpolitischen Manöver der Bundesregierung eine klare Absage erteilt und die Umwandlung von 60 Milliarden Euro Corona-Schulden in Klima-Schulden für verfassungswidrig erklärt. Damit steht der Bundeshaushalt auf der Kippe. Der Ampel-Koalition dürfte nur die harte Wahl bleiben, entweder die vorgesehenen Ausgaben für Klimainvestitionen drastisch zu kürzen oder Steuern und Abgaben zu erhöhen.

Der Hintergrund: Pandemie-Schulden für den Klimaschutz eingesetzt

In Corona-Zeiten hatte die Ampel-Koalition von der Ausnahmeregel der Schuldenbremse Gebrauch gemacht, die aufgrund außergewöhnlicher Notlagen eine höhere Verschuldung als eigentlich vorgesehen zulässt. Infolgedessen hatte die Bundesregierung Schulden aufgenommen, um den Herausforderungen der Pandemie entgegenzuwirken. Später wurde beschlossen, die bis dahin ungenutzten Mittel aus den Corona-Schulden zur Bekämpfung der Klimakrise einzusetzen.

Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021 ist nichtig

Konkret geht es um das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021. Wie das Bundesverfassungsgericht mitteilt, sollte mit diesem eine im Bundeshaushalt 2021 als Reaktion auf die Corona-Pandemie vorgesehene, jedoch im Haushaltsjahr 2021 nicht unmittelbar benötigte Kreditermächtigung in Höhe von 60 Milliarden Euro durch eine Zuführung an den „Energie- und Klimafonds“ (EKF) für künftige Haushaltsjahre nutzbar gemacht werden. Nach dem Karlsruher Urteil entspricht das nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen an notlagenbedingte Kreditaufnahmen.

Grundsatzentscheidung: Ungenutzte Schulden nicht zweckentfremden

Mit dem Urteil hat das Bundesverfassungsgericht eine Grundsatzentscheidung getroffen. Demnach darf eine Bundesregierung ungenutzte Schulden aus einer Ausnahmesituation nicht horten, um sie später für andere Zwecke zu nutzen.

Für die Ampel ist das Urteil bereits die zweite Niederlage vor der obersten juristischen Instanz. Ein paar Monate zuvor hatten die Richter in Karlsruhe schon das umstrittene Heizungsgesetz für verfassungswidrig erklärt.

Reaktionen von Greenpeace

Als Reaktion auf das Urteil gab es auch scharfe Kritik an der Bundesregierung aus Umweltkreisen.  So sieht etwa Martin Kaiser, Geschäftsführender Vorstand von Greenpeace Deutschland, Bundeskanzler Scholz in der Pflicht, die Finanzierung des Klimaschutzes auf eine solide Basis zu stellen.

„Dieses Urteil ist ein herber Rückschlag für den Schutz des Klimas! Nun rächt sich, dass die Ampel den klimaneutralen Umbau der Wirtschaft von Anfang an mit finanzpolitischen Taschenspielertricks bezahlen wollte. Bundeskanzler Scholz muss jetzt für Ordnung bei den öffentlichen Finanzen sorgen und beim Klimaschutz Farbe bekennen", so Kaiser. (mho)