SV-Versicherung kassiert ein Werbeverbot

16.12.2015

Die Juristen der SV-Sparkassenversicherung haben für die Assekuranz mit einem Rechtsstreit gegen einen enttäuschten Kunden ein höchstrichterliches BGH-Urteil zu unerwünschter Werbung kassiert.

2015-12-17 (fw/db) Die SV Sparkassenversicherung (SV) in Stuttgart wollte wissen, wie und wann sie Werbung platzieren darf. Die Bitte eines enttäuschten Kunden der sich nach der Annahme seiner Kündigung in der Kraftfahrtversicherung bei der SV erkundigte, beantwortete der Versicherer im Sparkassenverbund mit Werbung. Als der enttäuschte Kunde bat dies zu unterlassen, wurde ihm erneut Werbung für eine Dienstleistung der Sparkassenversicherung geschickt.

Das erzürnte den Kunden und er beschwerte sich beim Datenschutzbeauftragten. Jetzt wurde der juristische Hammer ausgepackt und beide Parteien zogen vom Oberlandesgericht Stuttgart bis vor den Bundesgerichtshof nach Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, laut dem Urteil vom 15. Dezember 2015 (Aktenzeichen VI ZR 134/15), zu Gunsten des Kunden. Unerwünschte Werbung verletze die Persönlichkeitsrechte der früheren Versicherten der Sparkassenversicherung, meinten die Bundesrichter.

Das Urteil lässt zweierlei Schlüsse für die Zukunft zu. Wäre der frühere Kunde auch über einen anderen als den juristischen Weg bis zum Bundesgerichtshof zufrieden gewesen? Welche Initiative hat der Versicherer hierfür ergriffen, um Schaden für die Branche der Assekuranz abzuwenden? Andererseits muss sich der streitbare Bürger fragen lassen, wo die empfundene Verletzung seines Persönlichkeitsrechts ihre Grenzen hat. Was wäre wenn er beim Blick aus seinem Fenster ein Plakat der SV-Versicherung erblickt, oder was in Baden-Württemberg nicht gerade selten ist, in Straßen, Bahnhöfen und sogar an den öffentlichen Toiletten in den Fußgängerzonen.

„Ultra High Networth Individuals” oder Menschen

Die Kommunikation in einer Zeit der Digitalisierung sollte gerade bei Versicherer und Banken ein Anlass zum Nachdenken sein. Hinter dem Fachbegriff „Ultra High Networth Individuals” verbirgt sich die Vorstellung dass ein Anbieter vor allem die Zielpersonen bewerben soll, die über interne oder externe Daten als besonders wichtig identifiziert wurden. Das kann von den Betroffenen als lästig empfunden werden oder als Datenmüll im Papierkorb landen.

Die Alternative wäre gerade in der digitalen Zeit, hinter den Daten den Mensch zu entdecken. Seine Ziele, Bedarf und Wünsche können am besten in einem persönlichen Gespräch erörtert werden. Ob ein Mensch ein solches Gespräch wünscht, hängt vom Mehrwert und dem konkreten persönlichen Nutzen ab, den sich dieser Mensch davon verspricht.

finanzwelt-Fazit: Gerade in der Zeit von Digitalisierung und Beschleunigung von Informationen hat das persönliche Gespräch an Bedeutung gewonnen. Aber auch hier gilt, es muss erwünscht sein. Das müssen vor allem Versicherer im Bankenverbund noch lernen, die Chance dazu haben sie vor allem in ihrem Vertrieb über Versicherungsmakler.

Dietmar Braun