Steuergesetz für Fondsbranche beschlossen

28.11.2013

Thomas Richter

Der Bundesrat hat nunmehr dem vom Bundestag bereits verabschiedeten steuerlichen Begleitgesetz zum Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) zugestimmt. Der BVI begrüßt das Gesetz.

(fw/ah) „Das ist eine gute Nachricht für die deutsche Investmentbranche. Der Gesetzgeber schafft damit verlässliche steuerliche Rahmenbedingungen für offene und geschlossene Fonds", sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des deutschen Fondsverbandes BVI.

Das AIFM-Steueranpassungsgesetz regelt die Besteuerung aller im KAGB regulierten Investmentvermögen und soll noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Nun liegen auch die notwendigen steuerlichen Voraussetzungen für das Pension-Pooling in Deutschlandauf dem Tisch. Dabei verwalten international tätige Unternehmen ihre Gelder zur Deckung von Pensionszusagen nicht dezentral in mehreren Ländern, sondern gebündelt in einem Vehikel. „Pension-Pooling spart Kosten, ermöglicht ein einheitliches Risikomanagement und erhöht letztlich die Rendite der Arbeitnehmer", so Richter abschließend.

Das AIFM-Steueranpassungsgesetz schafft auch die Rechtsgrundlage für den nach dem Abkommen zum Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) erforderlichen Datenaustausch mit den USA. Das 2010 erlassene FATCA-Gesetz der US-Regierung soll Steuereinnahmen von US-Steuerpflichtigen weltweit sicherstellen und so Steuerflucht ins Ausland verhindern.

"Auf Basis dieser Rechtsgrundlage kann das Abkommen zur Vermeidung von Steuerflucht zwischen Deutschland und den USA in deutsches Recht umgesetzt werden", erklärt Richter.

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