Stehlgutsliste hilft bei Hausratsversicherung
25.10.2022
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Der Stehlgutliste kommt eine hohe Bedeutung zu, da sie die entwendeten Gegenstände gegenüber der Versicherung auflistet und somit den Wert der gestohlenen Habseligkeiten beziffert. Daher fordern Versicherungen sowie Polizei die Stehlgutliste im Fall eines Einbruchs regelhaft von den Einbruchsopfern an.
Versicherte sollten daher schon vor einem etwaigen Einbruch ihr gesamtes Hab und Gut dokumentieren – also ihren Besitz regelmäßig auflisten, fotografieren und Rechnungsbelege aufbewahren. Mithilfe dieser eigenen Dokumentation lässt sich im Falle eines Einbruchs schnell erfassen, welche Güter im Haushalt fehlen oder beschädigt wurden und so die erforderliche Stehlgutliste erstellen.
Bianca Boss, BdV-Vorständin, erläutert die Wichtigkeit einer solchen Liste: „Um Beweisschwierigkeiten gegenüber dem Hausratversicherer zu vermeiden und eine solche Stehlgutliste schnell erstellen zu können, empfiehlt sich bereits grundsätzlich eine präzise Dokumentation des Hausrats und der Wertgegenstände.“
Fotos, Listen, Tagebücher: Alles hilft
„Die eigene Dokumentation sollte stets so aktuell wie möglich gehalten werden. So dürfen zwischenzeitlich erworbene Neuanschaffungen nicht fehlen. Außerdem sollte die vereinbarte Versicherungssumme dem Wiederbeschaffungswert des Hausrats entsprechen“, so Boss. Bei werterhöhenden Neuanschaffungen oder wertmindernden Verkäufen muss die Versicherungssumme entsprechend angepasst und der Neuwert der Gegenstände angesetzt werden.
Kommt es zum Schadenfall, müssen Einbruchsopfer unverzüglich die Polizei informieren, damit diese den Einbruchschaden aufnehmen und die Spuren dokumentieren kann. Die Tagebuchnummer beziehungsweise das Aktenzeichen der Polizei müssen Versicherte dann ebenfalls in der Stehlgutliste angeben und dem Hausratversicherer mitteilen.
Dabei gilt: Während Vandalismusschäden von den meisten Hausratversicherungen abgedeckt sind, gelten für einige Dinge wie Bargeld und Wertsachen wie Urkunden, Schmuck oder Wertpapiere vertraglich festgelegte Entschädigungsgrenzen. Entscheidend ist, was in den Versicherungsbedingungen geregelt ist. (ml)