R+V verbessert Kfz-Tarif
28.06.2019
Die neue Kfz-Police der R+V bietet Vorteile für Fahranfänger / Foto: © Jovica Varga - stock.adobe.com
Ab 1. Juli bietet die R+V im Bereich der Kfz-Versicherung eine Flatrate für Fahranfänger. Schadensfreiheit kann sich lohnen, wenn ein eigenes Auto angeschafft wird. Außerdem werden alternative Antriebe gefördert.
Zwischen dem Führerschein und dem ersten eigenen Auto liegt meist eine gewisse Zeitspanne, denn viele Fahranfänger nutzten zunächst das Auto der Eltern. Mit dem Angebot „Zusatzfahrer“, das die R+V ab Montag anbietet, können junge Fahrer für einen Jahresbetrag von 289 Euro jedes Auto fahren, das bei der R+V Gruppe versichert ist. Hierfür müssen Autofahrer, die ihr Gefährt bei der R+V Allgemeine oder den Tochtergesellschaften KRAVAG und Condor versichert haben, ihn als Zusatzfahrer ihren Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag eintragen lassen. Das Fahreralter muss hierbei nicht genannt werden. Der Zusatzfahrer darf dann nicht nur das Auto fahren, in dessen Kfz-Versicherungsvertrag ergänzt wurde, sondern jedes beliebige Auto, das bei der Gesellschaft versichert ist - egal ob von Verwandten, Freunden oder Arbeitgeber. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Kreis der berechtigen Fahrer im Vertrag nicht aufgrund einer Sondereinstufung eingeschränkt ist. Pro Vertrag können bis zu drei Zusatzfahrer eingetragen werden. In welchem Verhältnis diese zum Autobesitzer stehen ist unerheblich, sodass neben Familienmitgliedern auch Au-Pair-Mädchen oder im Haus lebende Studenten dafür in Frage kommen. Wenn der Zusatzfahrer das erste eigene Auto bekommt und es bei der R+V versichert, wird er in die günstige Schadensfreiheitsklasse 5 eingetragen. Es spielt dabei keine Rolle, wie oft und wie lange er tatsächlich mit dem Auto gefahren ist.
Förderung von E-Mobilität
In der R+V-KfzPolice-Plus werden zudem Elektro- und Hybrid-Autos gefördert. So übernimmt die R+V beim Abschluss einer Vollkasko-Versicherung im Falle eines Unfalls, mut- oder böswilliger Zerstörung durch Dritten oder beim Zusammenstoß mit Tieren nicht nur die Instandsetzung. Stattdessen zahlt sie innerhalb der ersten vier Jahre nach Erstzulassung und bei Netto-Reparaturkosten von mehr als 1.000 Euro zusätzlich 10 % der Summe als Wertminderung. Wenn teure Hochvoltkabel durch Kurzschluss oder Tierbisse zerstört werden, leistet die R+V Ersatz unabhängig von der vereinbarten Entschädigungsgrenze. Kunden, die Schäden durch Eigen-Kollision eingeschlossen haben, bekommen ab sofort auch Ersatz bei Schäden an ihren Ladesäulen. (ahu)